Mietzahlung
14.08.2011 00:23 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte
Seit 1993 vermiete ich meine ET-Whg.In meinen Mietverträgen steht nicht zu wann die Miete zu zahlen ist!
Für mich und auch alle Mieter nie ein Problem. Seit dem 2001 gilt ohne Vereinbarung automatsch Zahlung bis zum 3.eines Monats im Voraus.
So nun habe ich seit dem 15.Juni 2011 eine neue Mieterin.Die Dame meint sie seie zum 15.ein- gezogen und müsse somit auch nur zum jeweils 15. zahlen??? Ich frage sie wie es denn sei wenn Sie zum 20.eingezogen wäre? Ja da müsse Sie dann erst zum 20.zahlen???
Bitte um Antwort,danke
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