Mietwagen: Kleiner Unfall mit angeblichem Schaden
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
| in unter 1 Stunde
In folgendem Fall geht es um einen Streitwert von 500 Euro, der von einem Mietwagenunternehmen mE ungerechtfertigt gefordert wird. Mir geht es auch um das Geld, aber vor allem auch um die mutmaßliche "Abzocke", die ich mir nicht gefallen lassen möchte. Der Text ist etwas lang, aber ich wollte keine wichtigen Details auslassen.
Folgender Hergang:
Ich mietete Im Dezember 2010 zusammen mit meiner Freundin einen Transporter von einem lokalen Berliner Mietwagen-Unternehmen. Es wurde eine Vollkasko - mit 500 Euro Selbstbeteiligung (Kleingedruckt) - abgeschlossen. Der Transporter hatte bei der Übernahme an der gesamten rechten Seite bereits diverse Beulen und Kratzer, die z.T. sogar schon kleine Rostflecken bildeten, wie ich beim späteren Beladen des Transporters feststellte.
Am Nachmittag ereignete sich ein kleiner Parkunfall: Durch zu frühes Einbiegen, berührte der rechte hintere Kotflügel des Transporters leicht das Rücklicht eines geparkten Kombis. Wir hielten sofort an und begutachteten die Situation. Der Kotflügel hatte das Rücklicht des Kombis eingedrückt, das "Glas" war beschädigt. Der Transporter schien keine Beschädigungen aufzuweisen, bzw. wäre diese - wegen des beträchtlichen Altschadens - nicht zu erkennen gewesen, denn der bestehende Schaden befand sich auch am besagten Kotflügel. Da wir den Fahrweg blockierten fuhr ich den Transporter vorsichtig zurück und parkte ihn an anderer Stelle.
Wie vertraglich vereinbart, rief ich die Polizei und das Mietwagen-Unternehmen an. Das Unternehmen schickte einen eigenen Gutachter, der Fotos mit einer Messstange machte. Da wie gesagt die gesamte rechte Seite des Transportes zerkratzt war, befanden sich auch auf ungefährer Höhe des am Kombi beschädigten Rücklichtes Kratzer, die aber mE keine Beweiskraft haben. Der Gutachter fotografierte nicht nur den Kotflügel, sondern auch die gesamte zerkratzte Seite, obwohl diese gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden war. Ich wies ihn darauf hin, worauf er meinte, einen Vorschaden würde man auch nicht abstreiten. Ansonsten keine besonderen Vorkommnisse: Die Polizei nahm nur die Personalien auf und zog wieder ab. Der Gutachter besprach noch mit der Fahrerin des Kombis das weitere Vorgehen (Kombi würde in der Werkstatt des Mietwagen-Unternehmens repariert).
Bei Rückgabe des Transporters war ein Unfallprotokoll auszufüllen, worauf unter anderem der Punkt "Das Mietfahrzeug wurde beschädigt (Ja/Nein)" anzukreuzen war. Da eine Beschädigung nicht zweifelsfrei ersichtlich war, kreuzte ich diesen Punkt NICHT an. Man versuchte mich zum Ankreuzen zu drängen unter Hinweis auf den Gutachter, der ja bereits angeblich eine Beschädigung festgestellt habe. Ich schrieb stattdessen einen kurzen Kommentar aus dem hervor ging, dass eine Beschädigung mE nicht feststellbar sei. Das Mietwagen-Unternehmen behielt die Kaution (36 Euro) ein und kündigte Post an.
Die Post kam dann letzte Woche: Sie enthielt eine Rechnung für den am Transporter entstandenen Schaden über 500 Euro, abzgl. der 36 Euro Kaution. Ein Gutachten, Kostenvoranschläge einer Werkstatt o.Ä. wurden NICHT beigelegt.
Mit dieser Rechnung habe ich ein Problem, denn:
- Eine durch den Unfall verursachte Beschädigung ist wegen des erheblichen Altschadens mE gar nicht nachweisbar.
- Da Plastik weicher ist als Blech, ist es nicht plausibel, dass der Transporter bei der Berührung überhaupt beschädigt wurde
- Falls doch ein kleiner Kratzer entstanden wäre, würde das Lackieren selbst bei einem Neuwagen nach meinen Recherchen keine 500 Euro kosten!
- Selbst bei einem Kratzer hätten die Reparatur keine Kosten verursacht, die über die Beseitigung des Altschadens hinaus gegangen wären.
- Ich halte die Rechnung mindestens für überzogen, evtl. auch an sich für ungerechtfertigt.
- Recherchen im Internet zeigen, dass das Vorgehen des Unternehmens gängige Praxis zu sein scheint. Es scheint üblich zu sein, Altschäden nicht zu reparieren und dann einem späteren Mieter anzulasten, vielleicht steckt da Vorsatz dahinter, wäre ja ein netter Zuverdienst.
Gewünscht ist eine Empfehlung zu folgenden Punkten:
- Lohnt es sich den Fall weiterzuverfolgen? Dabei dürften die Kosten den Streitwert ruhig erreichen.
- Falls ja: Welche Maßnamen wären denkbar (Gegengutachten, Expertise/Plausibilitätsprüfung o.Ä.)
- Gibt es eine Chance, nicht zu zahlen?
- Gibt es eine Chance, nur einen Teil zu zahlen (Vergleich o.Ä.)?
- Ist evtl. anzunehmen, dass das Unternehmen vorsätzlich/betrügerisch handelt?
Vielen Dank!









