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Mietvertrag - wer zahlt die Miete?


17.07.2012 23:00 |
Preis: 51,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
seit über 2 Jahren lebe ich getrennt von meiner Frau. Sie lebt noch im alten Haus, aber der Mietvertrag lief bis Februar noch auf meinen Namen. Sie hat seit meinem Auszug die Miete bezahlt. Vom letzten Dezember steht noch eine Mietzahlung aus (500€) und eine Nebenkostennachzahlung (ca. 200). Meine Frau weigert sich das Geld zu bezahlen, und der Vermieter verlangt das Geld von mir mit Androhung von rechtlichen Schritten.
Gleichzeitig hat der Vermieter beim Umschreiben des Mietvertrages auf meine Frau im Februar die 400€ Kaution meiner Frau überwiesen - obwohl der Mietvertrag auf meinen Namen lief.
Dummerweise war ich auch noch so gutmütig und habe meiner Frau die neue Kaution über 500€ bezahlt.
Habe ich rechtlich gesehen eine Möglichkeit die Mietforderung nicht zu bezahlen, bzw. die 400€ Kaution zurückzuverlangen?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 754 weitere Antworten zum Thema:
Mietvertrag zahlt
18.07.2012 | 00:00

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Wenn der Mietvertrag im Dezember, also dem Monat der ausstehenden Mietzahlung, auf Ihren Namen gelaufen ist, dann sind Sie gegenüber dem Vermieter auch in der Verpflichtung diese Zahlung zu leisten.

Allerdings haben Sie voraussichtlich einen Rückerstattungsanspruch gegenüber Ihrer Ehefrau. Wenn diesbezüglich eine nachweisbare Vereinbarung mit Ihrer Ehefrau bestand, daß Ihre Ehefrau die Miete seit der Trennung übernahm, dann können Sie die Zahlung der ausstehenden Beträge von Ihrer Frau zurück verlangen.

Etwas anders gestaltet sich die Angelegenheit mit der Auszahlung der Mietkaution. Grundsätzlich ist die Kaution natürlich an den Mieter auszubezahlen, also an Sie. Hier wäre die Frage, ob Ihr Vermieter berechtigt war die Kaution an Ihre Ehefrau auszubezahlen.

Wenn die Eheleute beide den Mietvertrag unterschrieben hätten wäre der Vermieter berechtigt die Zahlung mit befreiender Wirkung an Ihre Ehefrau zu leisten. In diesem Fall waren Sie jedoch der alleinige Mieter und Ihrem Vermieter war anscheinend auch die Trennung bekannt.

In diesem Fall kommt eine Zahlung mit befreiender Wirkung an Ihre Ehefrau wohl nicht in Betracht.
Daher können Sie meiner Ansicht nach von dem Vermieter weiterhin die Rückzahlung der Mietkaution verlangen.

Sie sollten entsprechend den Vermieter nachweisbar schriftlich per Einschreiben zur Rückzahlung der Kaution auffordern.

Leistet der Vermieter nicht kommt eine Aufrechnung in Betracht. Der Anspruch des Vermieters auf die ausstehende Miete wäre dann gegenüber Ihrem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen und der Differenzbetrag zu erstatten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Mack
Frankfurt am Main

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