Mietvertrag aufgelöst
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Kerem E. Türker
| in unter 1 Stunde
Zum 01.04.2011 musste ich aus meiner bisherigen Hauptwohnung ausziehen. Dazu hatte ich mir im Februar verschiedene Wohnungen in der gleichen Stadt angeschaut und mich am 28.02.2011 für eine Wohnung entschieden, und am 02.03.2011 einen Mietvertrag (Standard Zweckform Mietvertrag) unterschrieben.
Zum 01.03.2011 erhielt ich einen neuen Auftrag in einem 90 Autominuten entfernten Ort wo ich mir ein Gastzimmer genommen habe (Pendlerwohnung), so dass ich froh war rechtzeitig die neue Wohnung in meinem eigentlichen Wohnort gefunden zu haben.
Im unterschriebenen Mietvertrag wurde abweichend vom Standard vom Vermieter eine Mindestmietdauer von einem 1 Jahr, und von mir die Beseitigung einiger Mängel aufgenommen. Beides wurde von beiden Parteien schriftlich in Ihrer Kopie bzw. auf jeweils einem Beiblatt unterzeichnet.
Einer der Bedingungen die von mir aufgenommen wurden war die gründliche Reinigung der Küche, da der Vormieter Raucher war und die Küche bei Besichtigung offensichtlich nur unzulänglich gereinigt war, und beide Parteien vermutet hatte dass dies den recht starken Rauchgeruch verursacht (die Wohnung war ansonsten renoviert worden inkl. neuer Fußböden).
Der Mietvertrag sollte beginnen zum 01.04.2011 mit mündlich vereinbarter Möglichkeit, einige Tage früher bereits den Umzug beginnen zu können.
Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter, der Mietvertrag würde aufgelöst, da die Beseitigung der Mängel nicht möglich sei (Rauchgeruch) und ich "nicht glücklich werden würde in der Wohnung".
Ich bin der Meinung der Mietvertrag ist gültig da ordnungsgemäß unterschrieben. Jetzt musste ich mir doch nochmal eine neue Wohnung suchen und dazu mehrmals die 3-stündige Autofahrt (hin und zurück) unter der Woche auf mich nehmen, um eine Ersatzwohnung zu finden.
Der Vermieter erhielt von mir ein Einschreiben, dass ich der Auflösung des Mietvertrags nur zustimme wenn er Schadensersatz leistet für die entstandenen Aufwendungen (Fahrtkosten, einmal musste ich früher frei machen zur Wahrnehmung eines Besichtigungstermins).
Auf dieses Einschreiben bekam ich keine Antwort und die gesetzte Frist (ca. 20 Tage) ist bereits verstrichen.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage, wie wäre das weitere Vorgehen und wie stehen meine Chancen sämtliche Kosten im weiteren Verfahren gedeckt zu bekommen (der Vermieter ist solvent)?
Welchen Schaden kann ich geltend machen? Offensichtlich sind die Fahrtkosten und die entgangene Arbeitszeit? Wie sieht es mit der vertanen Freizeit aus?
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