Mietvertrag Endrenovierung bei Auszug
| 06.03.2013 07:35 |
Preis: 65,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: 65,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Nino Jakovac
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Anfrage handelt es sich um dasThema "Schönheitsreparaturen und Renovierungen" für einen Mietvertrag, der seit August 2004 bestanden hat und der zum Jahresende vom Mieter gekündigt wurde.
Dieser Vertrag wurde mit einem Formularmietvertrag vom örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein geschlossen. Weiterhin wurden handschriftliche Passagen hinzugefügt. Den kompletten Mietvertrag kann ich als PDF zur Verfügung stellen.
Ich würde gerne wissen inwieweit der Vertrag bindend ist hinsichtlich der Endrenovierung / Schönheitsreparaturen beim nun bevorstehenden Auszug oder ob der Vertrag nichtige Formulierungen enthält und die Wohnung somit nur besenrein zu übergeben wäre.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Eingrenzung vom Fragesteller
06.03.2013 | 07:48









