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Mietvertrag Endrenovierung bei Auszug


| 06.03.2013 07:35 |
Preis: 65,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Anfrage handelt es sich um dasThema "Schönheitsreparaturen und Renovierungen" für einen Mietvertrag, der seit August 2004 bestanden hat und der zum Jahresende vom Mieter gekündigt wurde.

Dieser Vertrag wurde mit einem Formularmietvertrag vom örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein geschlossen. Weiterhin wurden handschriftliche Passagen hinzugefügt. Den kompletten Mietvertrag kann ich als PDF zur Verfügung stellen.

Ich würde gerne wissen inwieweit der Vertrag bindend ist hinsichtlich der Endrenovierung / Schönheitsreparaturen beim nun bevorstehenden Auszug oder ob der Vertrag nichtige Formulierungen enthält und die Wohnung somit nur besenrein zu übergeben wäre.

Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Auszug Mietvertrag Endrenovierung
Eingrenzung vom Fragesteller 06.03.2013 | 07:48
06.03.2013 | 07:56

Antwort

von

Rechtsanwalt Nino Jakovac
28 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich wünsche einen guten Morgen.

Bitte senden Sie mir den Mietvertrag an anwalt@nino-jakovac@web.de.

Ich werde mich nach Einsicht mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Nino Jakovac
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2013-03-06 | 11:06


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2013-03-06
5/5.0

Schnelle und fachlich ausführliche Antwort. Sehr angenehme Kommunikation.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Nino Jakovac
Mainz

28 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht