Mietvertrag (Gewerbe) Winterdienst
| 06.01.2011 13:14 |
Preis: ***,00 € |
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| in unter 2 Stunden
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Mietrechtsfrage bzgl. Gewerbe. Ich habe ein Geschäft und mein Vermieter hat mir einen neuen Mitvertrag gegeben in dem alles gleich geblieben ist, bis auf den Passus mit dem Winterdienst. Der Wortlaut ist wie folgt: „Die Gehwege sind von Schnee und Eisglätte zu befreien. Sand streuen und Schnee Schippen gehört zu den Pflichten des Mieters."
Frage: wie ist hier die Rechtslage, bin ich verpflichtet den Winterdienst zu tun obwohl meine Öffnungszeiten von 10.00 – 19.00 Uhr sind und ich nicht in diesem Stadtteil lebe!
Der Bereich des Winterdienst umfasst den Eingang der Haustüre zum Wohnhaus, sowie meinen Eingang zum Geschäft!
Besten Dank
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