Mietvertrag vs. Buchungsbestätigung
25.04.2012 13:18 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Guten Tag,
ein auslänsischer Student mit Visum zur Zwecke des Studiums möchte nach Deutschland einreisen. Er möchte 5 Wochen in einer "Wohnung auf Zeit" erst aufhalten, damit er genug Zeit zur Suche nach einer gemütlichen Wohnung hat. Jedoch braucht er -soweit ich weiss- einen Mietvertrag zur Beantragung des Aufenthaltstitels. Die Wohnung auf Zeit kan nur eine Buchungsbestätigung für die 5 Wochen abschliessen. Frage:
1-Reicht eine Buchungsbestätigung vorzulegen statt des Mietvertrags aus?
2-Wenn ja, wird die genannte kurze Buchungszeit von fünf Wochen kein Problem bei den Beamten, oder wird die als sehr kurz zur Erteilung des Titels wahrgenohmen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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