Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Kürzung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem. Wir sind im November 2006 in eine Mietwohnung gezogen und mußten 900.-€ Mietsicherheit Bezahlen.
Diese Mitsicherheit hat das Arbeitsamt für uns Ausgelegt wir Bezahlen das Darlehn in Monatlichen Raten zurück seit Oktober 2006.
Jetzt wurden Häuser unseres VM Zwangsversteigert da er jede Menge Schulden hat ( Grunstücksteuer ect.) ein Haus ist noch sein Eigentum.
Die Mieten aller Mieter müssen entweder an einen Gerichtsvollzieher oder an die Stadt gezahlt werden.
Nun sind auch noch die Müllcontainer abgeholt worden weil der VM die Kosten auch nicht Bezahlt hat ( 7500.-€)Schulden. Somit hat der VM unsere gezahlten NK nicht weiter gegeben und wir sind die Dummen auch der Hausmeister hat wegen nicht Zahlung aufgehört.Da wir nun auch Angst um unsere Mietsicherheit haben haben wir heute mit der Bank des VM ( dort ist die Mietsicherheit hingegangen ) Telefoniert die Frau konnte uns nur sagen ihre Mietsicherheit können Sie wohl vergessen...
Nun unsere Fragen:
1. können wur die NK für Müll und Hausmeister kürzen (diese Leistungen werden nicht mehr erbracht )
hätten Sie einen § dazu ?
2. haben wir ein Recht darauf vom VM einen Nachweis für die Mietsicherheit zu bekommen wo diese Angelegt ist ???
gibt es auch dazu einen §
3. sollten wir die beiden obigen Sachen Schriftlich beim VM beantragen???
wir hoffen Sie können uns weiter Helfen.Herzlichen Dank für Ihre Antworten und Mühe.Da wir alles Schriftlich machen möchten brauchen wir dazu bitte die dazu gehörigen §
Nochmals Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf013
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Diese Antwort ist vom 12.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.11.2007 20:42:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sie können die Mietzahlungen bzw. Nebenkosten gem. § 536 Abs. 1 BGB anteilsmäßig kürzen.
Ein Auskunftsrecht über die angelegte Mietsicherheit ergibt sich aus § 551 Abs. 3 BGB in Verbindung mit Nebenpflichten zum Mietvertrag. Denn der Vermieter hat die Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Gläubiger des Vermieters dürften keinen Zugriff auf diese haben.
Die Minderung können Sie ab dem Zeitpunkt der Anzeige an den Vermieter beanspruchen. Somit sollten Sie den Vermieter darüber (schriftlich, per Einschreiben) darüber informieren und unter Fristsetzung Abhilfe verlangen. Ebenso unter Fristsetzung Auskunft über die Kaution verlangen. Nach fruchtlosen Fristablauf könnten Sie gegebenenfalls Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung bzgl. der Mietkaution stellen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
e-mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
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Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395
Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.11.2007 11:58:02
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
heute habe ich von der Bank erfahren das meine Mietsicherheit nicht mehr da ist es waren 900.-€ den VM habe ich Schriftlich Aufgefordert mir zu Belegen wo meine Mietsicherheit ist.Die Frist war gestern abgelaufen der VM hat sich nicht gemeldet.
Da ich letztes jahr Arbeitslos war hat das Arbeitsamt die Mietsicherheit als Darlehn gewährt was ich Monatlich abbezahle bis jetzt 390.-€
Was kann ich jetzt tun ?????
auch bei anderen Mietern ist die MS weg.
Herzlichen dank für Ihre Antwort.
Mfg. rolf013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
heute habe ich von der Bank erfahren das meine Mietsicherheit nicht mehr da ist es waren 900.-€ den VM habe ich Schriftlich Aufgefordert mir zu Belegen wo meine Mietsicherheit ist.Die Frist war gestern abgelaufen der VM hat sich nicht gemeldet.
Da ich letztes jahr Arbeitslos war hat das Arbeitsamt die Mietsicherheit als Darlehn gewährt was ich Monatlich abbezahle bis jetzt 390.-€
Was kann ich jetzt tun ?????
auch bei anderen Mietern ist die MS weg.
Herzlichen dank für Ihre Antwort.
Mfg. rolf013
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.11.2007 12:38:54
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sie könnten gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Unterschlagung und evtl. weiterer in Frage kommender Straftaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Jedoch erhalten Sie dadurch nicht unbedingt Ihre Mietsicherheit wieder. Ihre persönlichen Ansprüche können Sie nunmehr in einem zivilrechtlichen Verfahren vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht geltend machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sie könnten gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Unterschlagung und evtl. weiterer in Frage kommender Straftaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Jedoch erhalten Sie dadurch nicht unbedingt Ihre Mietsicherheit wieder. Ihre persönlichen Ansprüche können Sie nunmehr in einem zivilrechtlichen Verfahren vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht geltend machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
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