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Mietrecht und Ärger mit Vermieterin


03.08.2012 21:53 |
Preis: 100,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt stellt sich da.
Ich habe vor 1,5 Jahren eine Wohnung angemietet.
Im Mietvertrag steht das wenn ein Partner mit einzieht die Miete und die Nebenkosten um jeweils 25 Euro steigen.
Vor 6 Wochen habe ich von meiner Vermieterin die Jahresabrechnung bekommen. Hier wird mir eine 2. Person berechnet. Denn die Vermieterin behauptet mein Freund würde bei mir wohnen. Dieser ist zwa oft da hat jedoch seine eigene Wohnung. Mal schläft er hier mal fährt er nachts nach Hause weil er morgens arbeiten muss.
Ich habe die Nebenkostenabrechnung reklamiert und Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung bemängelt.

Im nächsten brief forderte mich die Vermieterin auf, ab August 50 Euro mehr zu zahlen, da Zeugen aussagen das die 2. Person bei mir wohnt.

Nachdem ich nun mitteilte dass dass nicht der Fall ist kam ein Schreiben der Vermieterin dass ich innerhalb von 7 Tagen einen Betrag von über 400 Euro zahlen soll da mein Freund angeblich seid anfang an hier mit eingezogen ist. Es gäbe Zeugen. Sonst würde Sie eine Anzeige wegen Betrug stellen.

Nun meine Fragen,
ist das korrekt?
Mein Freund ist hier nichtmal gemeldet.
Wie verhällt man sich nun am besten.
Ich möchte das Mietverhältniss so oder so auflösen jedoch sehe ich hier absolute willkür bei der Vermieterin denn erst mahnt Sie ich solle ab August die 50 Euro mehr bezahlen dann auf einmal fällt Ihr ein nee jetzt will ich von den ganzen 1,5 Jahren die 50 Euro monatlich haben.

Binj über eine ausführliche Antwort bzw. über ratschläge sehr dankbar. Wenn möglich incl. Impressum zwecks weiterer Beratung.

-- Einsatz geändert am 03.08.2012 22:03:38
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 178 weitere Antworten zum Thema:
Mietrecht Vermieterin Ärger
03.08.2012 | 22:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
196 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Regelung in Ihrem Mietvertrag, dass sich sowohl Miete als auch Betriebskostenvorschuss bei Einzug einer weiteren Person erhöhen grundsätzlich zulässig ist.

Dies ergibt sich aus § 553 BGB.

Wenn also Ihr Freund tatsächlich bei Ihnen eingezogen wäre, dann könnte die Vermieterin (auch rückwirkend) eine höhere Miete und auch einen höheren Betriebskostenvorschuss verlangen.

Die Tatsache, dass Ihr Freund nicht bei Ihnen gemeldet ist, ist kein zwingender Beweis dafür, das er nicht bei Ihnen wohnt.

Allerdings ist dies durchaus ein Indiz dafür, dass es nicht so ist.

Festzustellen ist außerdem, dass Ihr Freund Sie selbstverständlich (auch mietrechtlich) so oft er möchte (auch über Nacht) besuchen kann ohne als Bewohner Ihrer Wohnung zu gelten.

Allein die Tatsache, dass Ihr Freund sehr häufig bei Ihnen zu Besuch ist, rechtfertig meiner Ansicht nach noch nicht die Vermutung, dass er in die Wohnung mit eingezogen ist.

Rechtlich ist hier wie folgt zu trennen:

1. Strafrecht

Die Vermieterin droht Ihnen mit einer Strafanzeige wegen Betruges.

Wenn man annimmt, die Behauptungen der Vermieterin Ihr Freund wäre mit in die Wohnung eingezogen wäre richtig, dürfte hier tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen.

Aber: Die Staatsanwaltschaft müsste, um eine Verurteilung zu erreichen zweifelsfrei beweisen, dass Ihr Freund tatsächlich dauerhaft bei Ihnen eingezogen ist und dass Sie dies der Vermieterin in der Absicht verschwiegen haben, weniger Miete zahlen zu müssen.

Dies dürfte nur schwer bis gar nicht möglich sein.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren spätestens dann einstellen würde, wenn sie erfährt, dass Ihr Freund nach wie vor in seiner eigenen Wohnung lebt und dort auch gemeldet ist.

Dann käme es erst gar nicht zu einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren.

Voraussetzung wäre natürlich, dass die Vermieterin überhaupt eine Strafanzeige erstattet, da ihr dies letztlich überhaupt nicht bringt.

2. Zivilrecht

Hier geht es um die Nachzahlungs- und künftigen Mehrzahlungsansprüche der Vermieterin.

Wie bereits gesagt, hätte die Vermieterin sowohl einen Nachzahlungsanspruch als auch künftig einen höheren Zahlungsanspruch, wenn die Behauptung Ihr Freund wohne bei Ihnen stimmt.

Wenn die Vermieterin diese vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend machen würde, dann müsste sie beweisen, dass Ihr Freund tatsächlich quasi wie ein zweiter Mieter bei Ihnen wohnt.

Dieser Beweis wäre theoretisch durch Zeugenaussagen von Nachbarn möglich, wobei diese auch zumindest sinngemäß aussagen müssten, dass sie mitbekommen haben, dass Ihr Freund faktisch immer bei Ihnen wohnt.

Insofern sehe ich auch hier insgesamt recht schlechte Chancen für die Vermieterin, ihre Forderung durchzusetzen.

3. Handlungsempfehlung

Bezüglich einer eventuellen Strafanzeige bleibt Ihnen letztlich nur abzuwarten, ob diese tatsächlich seitens der Vermieterin gestellt wird. Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie hier nichts zu befürchten haben (s.o.)

Bezüglich der Zahlungsansprüche würde ich empfehlen, der Vermieterin noch einmal ausdrücklich schriftlich mitzuteilen, dass Ihr Freund weder zur Zeit noch vorher bei Ihnen eingezogen ist und Sie deshalb auch nur die für eine Person vereinbarte Miete und den entsprechenden Betriebskostenvorschuss zahlen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

Nachfrage vom Fragesteller 03.08.2012 | 22:49

Vielen dank für die Antwort.
Jedoch kann doch kein Nachbar bezeugen das mein Freund hier wohnt. Denn dann müssten diese ja schon nachts am fenster warten wenn er wieder nach Hause fährt.
Haben Sie sonst noch Tipps meine position zu untermauern?

LG aus dem Sauerland

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.08.2012 | 23:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Formulierung bezüglich der am Fenster stehenden Nachbarn trifft genau den Kern gern dessen, was ich mit der Beweislast auf Seiten Ihrer Vermieterin meinte.

Sie wird nicht beweisen können, dass Ihr Freund bei Ihnen eingezogen ist.

Untermauern könnten Sie Ihre Position unter anderem mit der Meldebescheinigung Ihres Freundes und unter Umständen mit Zeugenaussagen von Nachbarn Ihres Freundes.

Dabei sollten Sie sich allerdings zuvor sicher sein, was diese aussagen werden.

Sollte Ihre Vermieterin Sie tatsächlich zivilrechtlich verklagen rate ich Ihnen in jedem Fall dazu sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, da dieser am besten einschätzen kann, wie zu welchen Behauptungen einer Klageschrift Stellung genommen werden sollte.

Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende und sende Ihnen freundliche Grüße aus Berlin

Marcus Bade
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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