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Ich möchte einfach, dass der Anwalt oder der Eigentümer auch alle zukünftigen Briefe per Einschreibe


28.05.2012 19:36 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 2 Stunden

hallo!
folgender fall:
meine mutter und ich haben jeweils eine mietwohnung auf demselben obergeschoss.
da meine mutter meinen wohnungsschlüssel hat, für den schornsteinfeger u.ä. und ich die wohnung nur selten nutze, schreibt der anwalt des eigentümers
bezüglich diverser themen direkt meine mutter an.
man muss sich das mal vorstellen: der neueigentümer steckt unbeschriftete kuvers in unsere wohnungtüre mit angaben wohin die neue miete überwiesen werden soll...wir haben erstmal die ersten 4 monate die miete beim amtsgericht hinterlegt bis er uns bewiesen hat, dass er überhaupt der neue eigentümer ist...(nur bei diesen geldhinterlegungen hatte meinen mutter eine handlungsvollmacht, sonst nicht.)
es geht z. b. darum, dass im gesamten haus eine zentralheizung eingebaut werden soll + der dachboden soll isoliert werden u.ä. da man nur durch meine wohnung über eine treppe auf den dachboden kommt, will der unverschämte besitzer(lange vorgeschichte) natürlich bequemerhalber durch meine wohnung gehen. werde es ihm aber nicht so einfach machen...bin dann halt mal im urlaub, oder keine zeit, oder,oder...
im prinzip geht es jetzt um das letzte schreiben des anwaltes an meine mutter mit einem blödsinnigen angebot: ich gewähre einlass durch meine wohnung für die dacharbeiten und meiner mutter wird die miete nicht erhöht. ich möchte morgen diesen anwalt anrufen und ihm untersagen meine mutter weiter an zuschreiben, bei angelegenheiten die nur meine wohnung angehen. sie macht sich so schon viel zu viele gedanken...
mit welchen konsequenzen könnte ich ihm drohen, falls er sich weiterhin an meine mutter wendet? möchte ihm gegenüber natürlich informiert erscheinen. ist das schon belästigung, o.ä.?
ich möchte einfach, dass der anwalt oder der eigentümer auch alle zukünftigen briefe per einschreiben an uns sendet, ansonsten werden solche schreiben einfach verschwinden oder ungeöffnet zurückgeschickt, kann man sowas machen?
danke für die schnelle antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 78 weitere Antworten zum Thema:
Eigentümer Anwalt möchte
28.05.2012 | 20:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
196 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass Schreiben des Vermieters (oder von dessen Anwalt) in anderen Angelegenheiten als der Hinterlegung als nicht wirksam zugestellt anzusehen sind.

Zwar ist es nachvollziehbar, dass sich Ihre Mutter durch die Schreiben des Anwalts, die eigentlich an Sie gehen müssten belästigt fühlt, rechtliche Folgen hat dies jedoch zunächst nicht.

Allenfalls dann, wenn Sie dem Anwalt und/oder dem Vermieter jetzt untersagen, das Ihre Mutter in Angelegenheiten, die Sie oder Ihre Wohnung betreffen angeschrieben wird, und es zu einem weiteren Anschreiben käme, käme eine Abmahnung wegen Besitzstörung in Betracht.

Es empfiehlt sich daher, den Anwalt schriftlich aufzufordern, künftig in Angelegenheiten, die Ihre Wohnung betreffen, künftig nur noch Sie anzuschreiben und anzukündigen, dass im Falle eines Verstoßes eine Abmahnung folgen wird.

Wenn Sie Ihm jetzt damit „drohen", dass Schreiben, die nicht per Einschreiben zugestellt werden eventuell verschwinden, würde dies dem Anwalt des Vermieters in einem eventuellen Gerichtsverfahren nur helfen, da das Gericht dann wahrscheinlich davon ausgehen würde, dass Sie ein verschwundenes Schreiben sehr wohl erhalten haben.

Davon sollten Sie also Abstand nehmen. Im Übrigen haben Sie auch keinen Anspruch darauf, die Schreiben per Einschreiben zu erhalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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