Mietrecht! Eigenbedarfskündigung der Mieter
06.03.2012 07:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne mit meinem Mann und Kind in einem, alten angemieteten EFH. Dies soll nun verkauft werden. Mir ist zwar klar, dass der Kauf nicht die Miete bricht, die potentiellen Käufer haben aber schon nebenbei verlauten lassen, dass sie selbst darin wohnen möchten.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Es soll noch ein Besichtigungstermin stattfinden, es geht wohl noch einmal um Preisverhandlungen. Darf man das potentielle neue Käuferpaar darauf hinweisen, dass die Gemeinde dieses Jahr die Straßenbaukosten (die Straße wurde vor einiger Zeit neu gemacht) auf die Anwohner umlegt. Der alte VM hat das bewusst verschwiegen, da es sich um einen nicht unerheblichen Anteil handeln wird. Dürfen wir die potentiellen Käufer auf versteckte Mängel hinweisen?
Bei Einzug vor 6 Jahren haben wir die komplette untere Etage in Eigenleistung (u.A. Elektrik neu verlegt) renoviert, d.h. der VM hat das Material bezahlt, wir haben im Gegenzug die Arbeit gemacht, ohne dafür etwas zu verlangen. Dafür haben wir auch keine Kaution bezahlt. Wir könnten jetzt weder einen Umzug finanzieren, noch irgendwo eine neue Kaution bezahlen. Müssten die neuen VM uns bei Kündigung (Mietrecht) eine Entschädigung zahlen, oder sich an den Umzugskosten beteiligen?
Ich selbst bin psych. Krank, leide seit frühester Jugend unter Depressionen, war viele Male auch in Kliniken. Im Moment bin ich stabil; befürchte aber, dass die Depression im Falle eines Auszuges mit aller Macht zurückkehren wird. Auch mein Mann ist krank (schweres Rheuma mit fortgeschrittener Gelenkschädigung) und kann keinen Umzug bewältigen. Kann das bei der Kündigung (Mietrecht) berücksichtig werden?
Zwar würden wir das Haus gerne selbst kaufen, das ist jedoch aufgrund der momentanen finanziellen Situation nicht möglich, da ich noch in der Babypause bin.
Ein angemessener Ersatzwohnraum wird schwierig zu finden sein, weil wir 5 Katzen haben und bezahlbarer Wohnraum in der Gegend leider Mangelware ist. Entweder heißt es: an Ehepaar ohne Kinder oder es sind keine Haustiere erlaubt.
Wir haben sehr viel Arbeit, Zeit und Geld in den Garten gesteckt. Als wir einzogen, war alles mit Unkraut und zwei Meter hohen Brennnesseln überwuchert. Können wir im Falle eines Auszuges die Blumen, die wir gepflanzt haben mitnehmen oder verschenken?
Auch haben wir im Haus selbst in zwei Räumen sehr hochwertigen Laminat verlegt und im oberen Stockwerk im Gang Fliesen verlegt. Dürfen wir das Laminat ausbauen und mitnehmen und für die Fliesen eine Entschädigung verlangen (Quittung vorhanden)? Die pot. neuen Eigentümer sind der Meinung, alles würde drin bleiben.
Für eine rechtliche Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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