Mietrecht-Betriebskosten
25.06.2012 18:15 |
Preis: 55,00 € |
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Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Hallo und guten Tag
Im Oktober 2011 erhielt ich meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 hierbei sollte eine Summe von 865,- nachgezahlt werden.
Gegen diese betriebskostenabrechnung legte ich beim Vermieter Wiederspruch ein.Weil dort Kosten geltend gemacht wurden die nicht stimmen.Durch einen Rückruf seinerseits der Vermieter bestätige er mir das der Wiederspruch bei Ihn eingegangen sei und er sich darum kümmern will.
Bis heute habe ich keine Antwort auf meinen Wiederspruch und auch sonnst meldet der Vermieter sich nicht auch nicht wenn ich Ihn anschreibe.
Wie lange hat der Vermieter das Recht a..fällige Betriebskosten nachzufordern.b.ich will die Wohnung aufgeben wohne erst zwei einhalb Jahre hier drin im Mietvertrag steht besenrein zu verlassen ist es auch an dem.
Vielen Dank Frank Jakob









