Mietrecht: Bad - verdeckter Mangel (Rohrsenkung) + Fliesenverlegung nach Behebung
Preis: 50,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Stephan Rübben
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
Wir bitten Sie um rechtliche Informationen zu dem nachfolgenden Sachverhalt.
Ausgangsdaten:
- Mietwohnung im Dachgeschoß in Mehrfamilienhaus (erbaut 1995),
- durch uns gemietet seit 11/2009
- gute Wohnlage, mittlere Ausstattungsklasse, KM/m² etwas über dem für diese Wohnung anzuwendenden Mietspiegels
Zur Situation:
- Bad und Küche liegen nebeneinander.
- Wannenabfluß Bad und Spülenabfluß Küche (sog. kommunizierende Röhren) werden in eine gemeinsame waagerechte Sammelanschlußleitung zusammengeführt
Seit ca. 1 Jahr gab es vermehrt Abflußprobleme in der Badewanne und der Küchenspüle. Das Wasser lief wechselnd bei beiden Abflüssen immer langsamer ab bis hin zur völligen Verstopfung. Die Verstopfungen wurden dann durch uns mit haushaltsüblichen Mitteln versucht zu beheben, was nur temporär Erfolg brachte. Die Abstände bis zur nächsten Verstopfung wurden trotzdem immer kürzer.
Da wir davon ausgingen, daß nur eine Reinigung notwendig wäre und diese dann entsprechend unseres Formularmietvertrages unter die sog. Kleinreparaturen fällt, hatten wir nun eine Fachfirma beauftragt, die Reinigung der ca. 5,00 m langen waagerechten Sammelanschlußleitung mit professionellem Equipment durchzuführen.
Die Verstopfungen waren uns trotzdem unerklärlich und da wir kein fehlerhaftes Nutzungsverhaltens haben, haben wir gleichzeitig eine TV-Inspektion mit Videoaufzeichnung vom Inneren dieser waagerechten Sammelanschlußleitung machen lassen. Die Rechnung haben wir vereinbarungsgemäß unmittelbar nach dem Einsatz direkt an den Handwerker bar beglichen.
Diese in der vergangenen Woche durchgeführte Reinigung und TV-Inspektion hat ergeben, daß die Ursache der Verstopfungsproblematik ausschließlich in einem Baumangel liegt. In der waagerechten Sammelanschlußleitung hat sich auf einer Länge von ca. 3,50 Metern eine Rohrsenke gebildet, in der das Abwasser stehenbleibt, wodurch eine unübliche Sedimentation und Fettablagerung entsteht, die diese Leitung mit der Zeit immer mehr zusetzt und verstopft. Unsere haushaltüblichen Reinigungsmöglichkeiten können diese Sedimentation nur geringfügig abtragen, so daß die Abflußschwierigkeiten und Verstopfungen immer wieder auftreten würden.
Wir werden nun dem Vermieter diesen Mangel mitteilen und von ihm die Behebung fordern.
Unsere Fragen:
1. )
Haben wir eine Möglichkeit (wenn ja, welche), dem Vermieter die Kosten für die jetzige Reinigung und TV-Inspektion nachträglich ganz oder teilweise aufzuerlegen, da der Mangel ausschließlich dem Vermieter zufällt?
2.)
Beim Neuverlegen der Sammelanschlußleitung müssen im Bad mindestens zwei der vier Wände in Fußbodennähe eröffnet werden. Das Bad ist allseits deckenhoch gefliest, durchgängig mit hellbeige geflammten hochglänzenden Rechteckfliesen, der Fußboden ist mit genau denselben Wandfliesen gefliest. Die Sanitärkeramik hat dazu passend die Farbe Papyrus.
a) Können wir vom Vermieter verbindlich verlangen, daß das Bad nach Abschluß der Reparaturarbeiten wieder ein einheitliches Erscheinungsbild hat, also alle vier Wände mit gleichen Fliesen in Abmessung, Oberfläche und Farbe sowie passend zu den Fliesen des Fußbodens bzw. neue Fußbodenfliesen? (das heißt, das gesamte Bad wird neu gefliest, da von den jetzigen Fliesen keine Ersatzfliesen vorhanden und auch nicht nachbeschaffbar sind, evtl. auch neue Sanitärkeramik)
b) Wäre ein Mietminderungsgrund gegeben oder können wir Wiederherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes vom Vermieter verlangen, wenn die bei den Reparaturen entfernten Fliesen einfach aus Kostengründen durch völlig andere, nicht zum Rest passende Fliesen ersetzt werden würden (Form, Farbe, Oberfläche)?
c) Trifft das auch zu, wenn zwar das gesamte Bad neu gefliest wird, aber vom Vermieter eine Farbe oder ein Muster ausgewählt wird, mit dem wir die Wohnung nicht genommen hätten, wenn es bei der Besichtigung schon so gewesen wäre (z.B. schwarz-weiß kariert oder rosa)
d) Haben wir einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn er beim Neufliesen des Bades zwar eine grundsätzlich neutrale Fliesenausstattung ausgewählt, die aber farblich nicht mehr zu den bei Einzug von uns extra angeschafften, zum gegenwärtigen Erscheinungsbild harmonierenden, Badmöbeln passt, wir also neue Badmöbel kaufen müssen?
3.)
Sollte bei den Reparaturarbeiten nach dem Eröffnen der Wände ein von der Sammelanschlußleitung unabhängiger Mangel zutage treten (z.B. fehlende Dämmstreifen im Dachdrempel) - haben wir einen durchsetzbaren Anspruch, daß dieser Mangel gleich mitbehoben wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Bad









