Mietrecht - Schönheitsreparaturen
20.01.2011 18:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
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Guten Tag,
wir bewohnten für exakt zwei Jahre eine 114 qm Altbauwohnung, die beim Einzug renoviert war.
Aufgrund unseres Umzuges aus beruflichen Gründen wurde die Wohnung von uns nun grundgereinigt, wenige vorhandene Löcher in den Wänden (von Bildern) gefüllt, eine defekte Steckdose sowie ein defekter Handtuchhalter erneuert .
Des weiteren wurde die gesamte Wohnung akribisch weiß gestrichen in der Art und Weise wie es einem Handwerks-Laien möglich ist - verwendet wurde Wandweiß mittlerer Qualität (Hinweis: Altbauwände).
Frage:
Laut Mietvertrag ist die Wohnung "fachgerecht" zu streichen.
Wie definieren wir "fachgerecht"?
Ist diese Arbeit zwingend durch einen Fachmann (Maler) durchzuführen?
Sind leichte Schattierungen (an zwei Stellen über jeweils einer Tür), welche noch nach 12 Stunden des Anstriches sichtbar sind, Anlass, die Übernahme von Seiten des Vermieters abzulehnen und gar Anlaß für die Forderung, einen Maler den kompletten (!) Raum erneut streichen zu lassen?
Kann von einem Durchschnittsmieter verlangt werden, dass er, wenn er den Anstrich eigenhändig durchführt, eine dem Fachmann (Maler) gleichwertige Arbeit abliefert?
Ich danke vorab für eine Antwort,
viele Grüße
TiniundWolf
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