Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 19.02.2012 17:06:49

Mietrecht, kein Wasser wegen zugefroreren Wasserleitung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 790
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 128 weitere Antworten zum Thema Mietrecht.
Hallo,

die Wohnung einer Freundin hat seid 2 Wochen ekin Waaser, da die Wasserleitung zugefroren ist. Der Vermieter wurde sofort auf den Zustand aufmerksam gfemacht und hat sich persönlich davon überzeugt, dass kein Wasser mehr fließt.
Seiner Meininung nach ist das höhere Gewalt, das sei noch nie vorgekommen, und meine Freundin müsse mit diesem Zustand leben.
Die Heizung funktioniert noch.

Kann die Miete für dei Zeit ohne Wasser um 100% gekürzt werden?


Antwort geschrieben am 19.02.2012 18:25:14
Rechtsanwältin Anke Thiede
Thomasiusstraße 44, 06110 Halle (Saale), Tel: 034513506042, Fax: 034555872655
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht, Strafrecht
Bewertungen: 16
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gern wie folgt beantworten möchte:

Gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wenn in der Wohnung kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, stellt dies keinen vertragsgemäßen Zustand dar. Es liegt ein Mangel vor und Ihre Freundin ist berechtigt, vom Vermieter die Beseitigung dieses Mangels zu verlangen. Sie muss diesen Zustand, entgegen der Aussage ihres Vermieters, nicht hinnehmen.

Sollte der Vermieter sich weigern, den Mangel zu beseitigen, wie ich dies aus Ihrem Sachverhalt entnehme ("sie müsse mit diesem Zustand leben") und hat der Vermieter den Mangel zu vertreten, ist Ihre Freundin auch berechtigt, selbst ein Unternehmen zu beauftragen, welches die Wasserleitungen wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzt.
Die entsprechenden Aufwendungen hierzu kann sie von ihrem Vermieter ersetzt verlangen, § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Hinsichtlich der Mietminderung gilt Folgendes:

Entsteht während der Mietzeit ein Mangel an dem Mietobjekt, der dessen Tauglichkeit herabsetzt, hat der Mieter für die Zeit der beeinträchtigten Tauglichkeit nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Der Mieter ist von der Mietzahlung befreit, soweit die Tauglichkeit gänzlich aufgehoben ist, vgl. § 536 Abs. 1 BGB.

Das heißt, das der Mieter während einer bestehenden Beeinträchtigung der Mietsache berechtigt ist, die Miete zu mindern.
Die gänzliche Befreiung von der Mietzahlungspflicht kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung völlig aufgehoben ist.
Die Wohnung müsste also praktisch unbewohnbar sein.

Die Höhe einer berechtigten Mietminderung ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Sie hängt immer von den Gesamtumständen ab, weshalb es zu diesem Thema auch eine Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen gibt.

Zur Orientierung könnte in dem von Ihnen geschilderten Fall ein Urteil des LG Berlin dienen (LG Berlin, GE 1996, S. 471). Hier wurde bei einer eingefrorenen Wasserleitung eine Mietminderung von 10% als berechtigt angesehen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen


Anke Thiede
Rechtsanwältin

Thiede&Günther Anwaltskanzlei
Thomasiusstraße 44
06110 Halle (Saale)

Tel.: 0345-13506042
Fax: 0345-55872655

E-Mail:
rechtsanwalt-thiede@gmx.de

Homepage:
www.thiede-günther-anwaltskanzlei.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

121
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mietrecht   Wasser   zugefroreren   Wasserleitung