Mietnachforderungen
| 26.11.2008 13:03 |
Preis: ***,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Michael Böhler
Guten Tag.
Ich habe eine Frage zum Mietrecht.
Wir wohnen zurzeit in einer Wohngemeinschaft. Mitte September ist eine neue Mitbewohnerin eingezogen.
Für den Oktober hat sie jedoch -trotz Mahnungen- keine Miete überwiesen und wir haben ihr eine Frist gesetzt, dass sie bis Mitte November ausziehen und die Miete überweisen solle.
Ich habe ihre Eltern informiert (weil sie noch minderjährig ist) und eine Mietnachforderung von ca. 310€ gestellt (Miete für Oktober bis Mitte November, also bis zum Auszugsdatum). Ich habe dem Vater sogar einer schriftlichen Aufforderung geschickt, mit dem Verweis auf rechtliche Schritte.
Mittlerweile hat sie ihre Sachen größtenteils aus dem Zimmer geräumt und den Schlüssel abgegeben. Obwohl ich neulich noch mit den Eltern telefoniert habe, ist bis jetzt aber kein Geld eingetroffen.
Ferner hat sich in einem Gespräch mit dem Vermieter herausgestellt, dass die ehemalige Mitbewohnerin nicht einmal richtig als Mieter aufgebaut wurde und auch keinen Bürgen angegeben hatte.
Jetzt stell ich mir die Frage, wie ich rechtlich gegen sie, bzw. die Eltern vorgehen kann. Da sie in dem Zimmer zwar gewohnt hat (als Zeugen gibt es den Vermieter und andere Mitbewohner), aber nicht richtig als Mieter eingetragen war. Oder ob es realistische Chancen gibt das Geld wieder zu sehen, oder ich auf den Anwaltskosten sitzen bleibe…









