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Mietnachforderung


02.05.2005 14:32 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Meine Mieterin hat bei der Umstellung von DM auf Euro ihre Miete sehr zu meinen Ungunsten umgerechnet. D.h. sie hat ihre Miete eigenmächtig um ca. 20 Euro pro Monat reduziert. Leider ist mir das erst jetzt aufgefallen. Habe ich die Möglichkeit die fehlenden Beträge nachzufordern bzw. ggf. einzuklagen, oder ist das inzwischen verjährt ?
02.05.2005 | 14:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie werden die Miterückstände noch nachfordern können. Die Euro-Umstellung erfolgte zum 01.01.2002, so daß es sich um Mietforderungen ab Januar 2002 handeln wird. Diese sind noch nicht verjährt, da die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre beträgt und die Verjährungsfrist gem. § 199 BGB mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Ansprüche aus dem Jahr 2002 verjähren also erst mit Ablauf des 31.12.2005.

Zahlt die Mieterin die Rückstände nicht nach, sollten Sie sie bis zum 31.12.2005 gerichtlich geltend machen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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