Mietnachforderung
| 05.05.2012 18:52 |
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Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
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Hallo,
die Sachlage verhält ich so.
Meine Freundin und ich sind vor einem Monat zusammengezogen. Sie lebte in einer 45 m² Eigentumswohnung ihrer Eltern. Da das Familienverhältnis etwas gestört ist hat sie die Wohnung von ihren Eltern mit 17 zur verfügung gestellt bekommen und ist dort eingezogen.
Da ihre Finanzlage damals nicht so rosig war hat sie auch keine Miete bezahlt. Gezahlt werden sollten aber wohl 250 euro. Als sie dann etwas besser bei Kasse war wollte sie erstmal 150€ Monatlich an ihren Vater bezahlen. Der schlug dies aber aus, mit der begründung: Die 150 bringen mich auch nicht weiter, das passt schon so. Also fing sie an das Geld auf ein Sparkonto für ihre Mutter anzulegen, welches ihr auch regelmäßig ausgezahlt wurde. Der Vermieter ist allerdings ihr Vater. Dazu ist noch zu sagen dass Ihre Eltern in Trennung leben, aber noch verheiratet sind. Jetzt kam also der Tag des Auszugs und ihr wurde von ihrem Vater mitgeteilt dass er die "Miete" rückwirkend für die letzten 6 Jahre einfordern will. Streitsumme wäre wohl 6000€. Ist das rechtens? Ist hier vielleicht sogar garkein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?









