Mietminderung wg. Lärm zurücknehmen wg. Lärmwegfall
| 29.06.2009 08:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Sonja Richter
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Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich vermiete ein Haus in einem Mischgebiet mit drei Etagen. Im EG befindet sich ein Gewerberaum, im OG eine 3-Zimmer-Wohnung, im DG eine 2-Zimmer-Wohnung.
Als die beiden Mieter im OG und DG einzogen, war unten im EG ein Gewerbe eingemietet, das weder Lärm noch Geruchsbelästigung erzeugte.
Im Februar 2008 gab es im EG einen Mieterwechsel: Eine Metallbauwerkstatt zog ein. Das Geschäft lief immer besser und der Metallbauer arbeitete täglich von 7 Uhr an, manchmal sogar am Samstag von 8 Uhr an.
Der Mieter im OG hatte sich beschwert und wir haben eine Mietminderung vereinbart.
Nun hat sich herausgestellt, dass der Metallbauer seine Geschäftstätigkeit verändert hat. Er hat keine Angestellten mehr und arbeitet selbst überwiegend auswärts auf Montage, sodass die Lärmbelästigung stark zurückgegangen ist.
Die Metallwerkstatt würde sich sogar vertraglich verpflichten – wenn überhaupt -, nur noch zwischen 9 und 17 von Montag bis Freitag Lärm zu machen, der über normale Zimmerlautstärke hinausgeht.
Die Beweislast, dass in der Werkstatt an anderen Zeiten, also vertragswidrig, lauter gearbeitet wird, läge dann bei den Wohnungsmietern.
Ein Argument wäre vielleicht auch noch, dass die Mieter von vornherein wussten, dass sie in ein Mischgebiet ziehen. Direkt daneben sind ein Blechnereibetrieb und ein Getränkemarkt. Aufgrund dieser Umgebung war ohnehin mit erhöhter Lärmbelästigung zu rechnen. Soll ich dieses Argument verwenden oder bringt das nichts?
Meine Frage: Ist es möglich, aufgrund der geringeren Lärmbelästigung die Mietminderung wieder zurückzunehmen? Und welche Argumente soll ich dabei verwenden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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