Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 27.08.2010 16:02:21

Mietminderung möglich?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035
Folgende Ausgangslage:

Infolge eines Wasserschadens, dessen Kosten die Gebäudeversicherung trägt, wurden in meiner Wohnung aus meiner Ess-Wohn-Küche (ca. 20qm) und dem Flur (ca. 5qm) am 30. Juli Laminat und Estricht herausgerissen und für 14 Tage drei Trockengeräte aufgestellt, was mit starker Lärmbelästigung 24 Stunden lang verbunden war. Herd und Spüle wurden zwar in der Zeit wieder aufgestellt und waren nutzbar, aber alle weiteren Ess- und Wohnzimmer-Möbel sowie die Einrichtung des Flurs wurden in meinem Durchgangszimmer (ca. 16 qm) deponiert, welches somit für mich auch unnutzbar geworden ist. Nur mein Schlafzimmer (ca. 10 qm) und das Badezimmer (ca. 5qm) sind seitdem für mich voll nutzbar.
In dieser Woche wurde nun der neue Estricht verlegt, und die Aussage des Malers/Lackierers ist, dass dieser nun 4 (!) Wochen trocknen muss, bevor das neue Laminat verlegt werden kann.

Und diese schockierende Aussage (weil mir nämlich zuvor nur was von zwei, drei Tagen gesagt worden war) hat mich jetzt veranlasst für diese dann insgesamt ca. 2 Monate andauernde Baustelle in meiner Wohnung eine Mietminderung bei meinem Vermieter zu beantragen.

Und jetzt ist die Frage, wieviel Prozent Anteil an der Miete kann ich dafür geltend machen?
Und kann ich dieses auch rückwirkend, d.h. seit Schadensbeginn geltend machen, oder erst ab dem Augenblick, wo ich dieses meinem Vermieter bekannt gegeben habe?

Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


Antwort geschrieben am 27.08.2010 16:35:03
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die Miete mindert sich gemäß Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">§ 536 Abs. 1 S. 1 BGB ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel vorliegt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter ist aber wegen § 536c Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich, doch hat sie nichts mit dem Beginn der Minderung zu tun.

Da 70% Ihrer Wohnung aktuell zumindest nur sehr eingeschränkt nutzbar sind, erscheint aber eine erhebliche Minderung für die Zeit der Bauarbeiten durchsetzbar. Da die Rechtsprechung in Sachen Minderung sehr umfangreich ist, kann im Rahmen dieser Plattform keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden. Um nämlich sagen zu können, um wie viele Prozentpunkte sich Ihre Miete mindert, bedarf es weiterer Informationen, die ein Rechtsanwalt vor Ort am besten im Wege einer Ortsbesichtigung, hilfsweise durch die Vorlage von Farbaufnahmen (welche Sie im Hinblick auf eine Beweisbarkeit unbedingt anfertigen sollten) abklären kann. Insbesondere ist wichtig, wie laut (in Dezibel) die Trockengeräte sind.

In vergleichbaren Fällen konnte häufig eine außergerichtliche Einigung mit der Vermieterseite herbeigeführt werden. Sie könnten etwa mit der Forderung von 70% Minderung an ihn herantreten und abwarten, wie er sich einlässt. Wenn Sie ihm Fotos der Wohnung vorlegen (gerade von dem zugestellten Durchgangszimmer), ist er vielleicht bereit, einzulenken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Böhler direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

132
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mietminderung   möglich?