Frage geschrieben am 19.12.2009 18:02:40
Mietminderung Zugluft in der Wohnung
Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1814wir wohnen seit 2 Jahren in Köln in einer Maisonette Wohnung.
Seit ca. einem Jahr zieht es in unserer Wohnung erheblich. Wir haben den Vermieter darüber mehrfach schriftlich und auch persönlich informiert. Außer leeren Versprechungen hat sich nichts getan. Eine Mietminderung habe ich bereits angekündigt. Nun will ich diese durchsetzen, weiss aber nicht wie hoch ich die Miete mindern kann.
Es ist mittlerweile so klat in unserer Wohnung, dass obwohl wir die Heizung auf voller Stufe haben die Wohnung immernoch sehr kalt ist. Abends auf dem Sofa müssen wir Pullover und Mützen tragen. Meine Freundin hat eine Hautkrankheit und mittlerweile verkleben nachts ihre Augen.
Wie viel Miete darf ich mindern?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.12.2009 20:57:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Miete um bis zu maximal 50 % mindern. Eine Minderung von bis zu 20 % ist eher problemlos möglich, eine darüber hinaus gehende bedarf einer ausführlichen Begründung.
In jedem Fall sollten Sie die Situation genau dokumentieren, also stets die genaue Raumtemperatur ermitteln und feststellen, von wo es wie stark zieht.
Auch sollten Sie beachten, daß eine Mietminderung wegen Zugluft nur dann möglich ist, wenn eine Kerze vor der undichten Stelle aufgrund des Luftzuges erlöscht.
Die eingangs erwähnten Minderungssätze beruhen auf Ihren Temperaturbeschreibungen, Sie sollten dementsprechend bei der Begründung der Mietminderung insbesondere auf die Temperaturen bzw. die unzureichende Heizleistung (mangelhafte Isolierung) abstellen.
Eine Hinzuziehung eines Mietsachverständigen ist für eine genaue Abschätzung der Mietminderung, die stets nur vor Ort erfolgen kann, stets empfehlenswert.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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