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Frage geschrieben am 03.03.2010 07:32:15

Mietminderung, Schimmel, veralteter Wasserbeuler

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 238 weitere Antworten zum Thema Mietminderung.
Bewohne mit meinem 11j. Sohn eine Altbauwohnung. Beheizt wird diese normalerweise mit Nachtspeicher. Aus Angst vor den hohen Kosten habe ich einen Holzofen einbauen lassen und die Stromheizung nicht genutzt. Jetzt kam die Abrechnung für den Heizkessel für Wasser. 657.- € Nachzahlung von Mai bis Dezember.( Der Beuler läuft nur über meinen Zähler, für die Mieterin im OG mit)
Desweiteren ist ein Bad schimmelig. Habe jetzt gekündigt. Kann ich fristlos ausziehen und nachträglich die Miete mindern ?


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Diese Antwort ist vom 3.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.03.2010 08:53:18
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn es von vorneherein im Mietvertrag vereinbart war, daß auch die Warmwasserversorgung der anderen Mieterin über Ihren Zähler abgerechnet wird, ist die hohe Nachzahlung kein Grund für eine fristlose Kündigung (Mietrecht) oder Mietminderung.

Jedoch können Sie wegen des Schimmels Mietminderung geltend machen. Hierfür müssen Sie beweisen, daß der Schimmel aufgrund eines Baumangels des Hauses entstanden ist.

Wegen des Schimmels können Sie nur dann fristlos kündigen, wenn der Schimmel aufgrund eines Baumangels des Hauses entstanden ist UND der Vermieter diesen Mangel trotz Ihrer Aufforderun dazu nicht behoben hat. Auch muß der Schimmel gesundheitsgefährdend sein.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.03.2010 09:55:48

Hallo Herr Weber,
es war nicht vereinbart dass der Beuler über meinen Zähler läuft. Habe es bemerkt als ich die Sicherungen für die Heizungen meiner Wohnung abgestellt habe.
Der Schimmel entsteht durch undichtes Mauerwerk auf der Nordseite des Hauses. Das wurde von einem Maurer überprüft.
Da mein Sohn allergisch gegen Schimmelpilze reagiert, kann er sein Zimmer nicht bewohnen, da das Badezimmer mit direktem Zugang an seinem Zimmer liegt.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.03.2010 09:58:37

Sehr geehrte Ratsuchende,

dann können Sie in der Tat Mietminderung verlangen.

Die fristlose Kündigung (Mietrecht) ist nach erfolgloser Aufforderung an den Vermieter zur Abdichtung der Nordwand möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
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