Wieviel Miete kann ich kürzen ?
Antwort geschrieben am 01.06.2011 13:52:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
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Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die Rechtsprechung erachtet bei defekten Duschen eine Kürzung der Miete ziwschen 5 und 20 % in der Regel als angemessen. Die insoweit ergangenen Urteile können aber immer nur Richtlinien unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sein und entfalten keine Allgemeingültigkeit.
Eine Mietminderung von 20 % (vereinzelt auch bis 30 %) wird allerdings nur dann angenommen werden können, wenn keine anderweitige Duschmöglichkeit besteht. Da Ihnen noch die Möglichkeit verbleibt, in der Badewanne zu duschen, dürfte eine Minderung der Miete zwischen 5 und 10 % angemessen sein. Sollte das Duschen in der Badewanne bequem möglich sein, geht die Tendenz eher in Richtung 5 %.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen und darf bei Unklarheiten auf die Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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