Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.06.2011 08:11:05

Mietkürzung

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir wohnen in einem gemietetem Haus( Neubau) und können nun schon 2 Wochen nur noch in der Badewanne duschen , weil die Dusche nicht benutzt werden kann. Der Handwerker hat beim instalieren einen Fehler gemacht und die Wand hinter Dusche ist feucht. Sie muss saniert werden was mit Trochenlegung der Wand bis zu 6 Wochen dauern kann.

Wieviel Miete kann ich kürzen ?


Antwort geschrieben am 01.06.2011 13:52:28
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die Rechtsprechung erachtet bei defekten Duschen eine Kürzung der Miete ziwschen 5 und 20 % in der Regel als angemessen. Die insoweit ergangenen Urteile können aber immer nur Richtlinien unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sein und entfalten keine Allgemeingültigkeit.
Eine Mietminderung von 20 % (vereinzelt auch bis 30 %) wird allerdings nur dann angenommen werden können, wenn keine anderweitige Duschmöglichkeit besteht. Da Ihnen noch die Möglichkeit verbleibt, in der Badewanne zu duschen, dürfte eine Minderung der Miete zwischen 5 und 10 % angemessen sein. Sollte das Duschen in der Badewanne bequem möglich sein, geht die Tendenz eher in Richtung 5 %.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen und darf bei Unklarheiten auf die Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Mietkürzung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-06-03
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Medienrecht letzten Monat:

1
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mietkürzung