Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Antworten zum Thema Mietkaution.
Ich habe meinem Vermieter die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft gegeben. Nun ist es bald 3 Jahre her, dass ich aus der Wohnung auszog. Die Bürgschaftsurkunde gibt der Vermieter aber nicht heraus was dazu führt, dass ich regelmäßig Aval-Gebühren an die Bank zahlen muß. Die Wohnung wurde beim Auszug im Frühjahr 2008 ohne Beanstandung vom Vermieter abgenommen. Ein schriftliches Protokoll zu erstellen war er damals nicht bereit, ich hatte aber einen Zeugen dabei. Bis heute hat der Vermieter auch keine Ansprüche geltend gemacht.Antwort geschrieben am 29.12.2010 11:46:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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die Mietsicherheit ist in der Regel binnen sechs Monaten nach Übergabe herauszugeben; lediglich bei fehlenden Nebenkostenabrechnungen kann noch ein darauf entsprechend zu berechnender Anteil zurückbehalten werden, falls noch Abrechnungsunterlagen erstellt werden müssen. Allerdings wird der Vermieter nach drei Jahren auch insoweit keine möglichen Nachforderungsansprüche mehr geltend machen können, da die Nebenkosten binnen Jahresfrist abgerechnet werden müssen.
Daher steht dem Vermieter kein Recht zu, die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde zu verweigen.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie SCHRIFTLICH mit Einschreiben und Rückschein die Herausgabe mit einer Frist von 14 Tagen fordern. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird lediglich der Gerichtsweg übrig bleiben; dazu sollten Sie sich dann nach Fristablauf anwaltlicher Hilfe bedienen.
Sollte die Rückgabe schon nachweisbar vorher gefordert sein, befindet der Mieter sich in Verzug und hätte dann auch im Rahmen des Schadensersatzes die Avalkosten zu tragen. Diese könnten dann ebenfalls geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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