Mieterschaden
| 23.07.2012 16:42 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
Mein Mieter hat einen Laminatschaden verursacht (er hat mit Schrauben Löcher ins Laminat gebohrt). Kurz vor Auszug hat er es mir gesagt und dass er gegen solche Schäden versichert ist. Daraufhin habe ich zur Begutachtung einen Handwerker hinbestellt und der hat festgestellt, dass das Laminat nicht repariert werden kann und dass der Schaden nur durch ein neues Laminat zu beheben ist. Den Handwerker kenne ich. Da das alles in nur 1 Woche über die Bühne gehen musste (der neue Mieter stand schon auf der Matte), habe ich den Handwerker beauftragt, die Reparatur auszuführen. Der Rechnungsbetrag war komplett ca. 1700€ für 28 m². Das beschädigte Laminat war 4 Jahre alt und hatte mit dem Neuen vergleichbare Qualität. Mit der Versicherung des Mieters habe ich rumgefeilscht, sie hat aber letzten Endes nur ca. 1000€ bezahlt. Den Rest habe ich von der Kaution einbehalten, was der Vermieter mir jetzt übel nimmt. Meine Fragen:
1) Darf ich den Restbetrag einfach einbehalten?
2) Wie hoch ist die Wertminderung des Laminats?
3) Unterliegen die Arbeits- und Entsorgungskosten auch der Wertminderung?
4) Kann die Versicherung durch ein Gutachten den Preis des Laminats bestimmen, obwohl der Handwerker meines Erachtens nach einen fairen Preis verlangt hat?
mfg
meqqi









