Mieterhöhung nach Einbau von Doppelfenstern und neuen Heizkörpern
| 30.09.2010 08:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Ich bin Mieter einer Eigentumswohnung (90 qm) in einer Wohnanlage mit ca. 80 Eigentumswohnungen.
Bisher waren in der Wohnanlage keine Heizkostenverteiler angebracht, Heizkosten wurden nach qm abgerechnet. Obwohl ich meine Wohnung kaum beheizt habe (im Wohnzimmer hatte ich trotz geschlossenem Heizkörperventil immer ca. 22 - 23 Grad C - vermutlich hat der Eigentümer unter mir immer sehr gut geheizt), entstanden für mich für 2008 Heizkosten i.H.v. ca. 1800 €. (Die Minderung i.H.v. 15 % lt. Heizkostenverordnung habe ich gegenüber meiner Vermieterin trotz deren Widerstand durchgesetzt).
Nun hat die Eigentümerversammlung im März 2010 den Einbau von Heizkostenverteilern beschlossen. Meine Vermieterin entschloss sich danach sofort, die bisher alten Plattenheizkörper und die bisher vorhandenen einfach verglasten Fenster durch neue Heizkörper und Doppelfenster zu ersetzen und dies mit niedrigeren Heizkosten für mich begründet.
Ich habe der Vermieterin gegenüber erklärt, dass dies erst dann Sinn machen würde, wenn die erste verbrauchsgerechte Abrechnung vorliegen würde, so dass dann die tatsächlichen Heizkosten für die Wohnung vorlägen. Sie ignorierte meinen Einwand und ließ die Arbeiten durchführen (Kosten ca. 6600 €). Ich habe also letztendlich die Arbeiten GEDULTET.
Frage: Muss ich der nunmehr ab April 2011 angekündigten Meiterhöhung i.H.v. 11 % der Sanierungskosten zustimmen oder ist diese Erhöhung auch ohne meine Zustimmung rechtskräftig ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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