Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 20.10.2010 17:35:56

Mieter wird Teileigentümer

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1051
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 339 weitere Antworten zum Thema Mieter.
Hallo,
Ich war Mieter im Haus meiner Mutter. Nach ihrem Tod habe ich die Hälfte des Hauses geerbt. Ich wohne weiterhin dort und bezahle an meinen Bruder, der die andere Hälfte geerbt hat, eine Nutzungsgebühr(?)oder Miete(?).
Bin ich jetzt in diesem Haus Mieter mit denselbigen Rechten oder bin ich nur Nutzer ohne Mieterrechte?

mfg
Christian Routil


Antwort geschrieben am 20.10.2010 17:52:12
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Da Sie und Ihr Bruder das Haus der Mutter geerbt haben, sind Sie Beide zu gleichen Teilen Miteigentümer des Hauses.

Das Mietverhältnis ist durch den Tod nicht erloschen. Im Grunde genommen, bilden Ihr Bruder und Sie jetzt eine Erbengemeinschaft an dem Haus. Jetzt besteht das Mietverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und der Erbengemeinschaft als Vermieter fort.

Es wäre dann auch die Miete an die Erbengemeinschaft zu entrichten. Die Erbengemeinschaft muss das Geld dann verwalten und auch für die Instandhaltung und -setzung des Objektes verwenden.

Das Geld kann auch an die Erbengemeinschaft ausgeschüttet werden. Dann würden Sie also einen Teil der Miete zurückbekommen.

Hier sollten Sie mit Ihrem Bruder eine Lösung dahingehend suchen, ob das Mietverhältnis mit der Erbengemeinschaft aufrecht erhalten bleiben soll oder ob man sich einigt, dass Sie lediglich ihm eine Art Nutzungsentschädigung bezahlen.

Aktuell sind Sie Miteigentümer des Hauses, aber auch noch Mieter des Hauses oder der Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Mieter wird Teileigentümer | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-10-20
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
alles klar, dankeschön



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

121
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mieter   Teileigentümer