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Hallo,
Ich war Mieter im Haus meiner Mutter. Nach ihrem Tod habe ich die Hälfte des Hauses geerbt. Ich wohne weiterhin dort und bezahle an meinen Bruder, der die andere Hälfte geerbt hat, eine Nutzungsgebühr(?)oder Miete(?).
Bin ich jetzt in diesem Haus Mieter mit denselbigen Rechten oder bin ich nur Nutzer ohne Mieterrechte?
mfg
Christian Routil
Antwort geschrieben am 20.10.2010 17:52:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Da Sie und Ihr Bruder das Haus der Mutter geerbt haben, sind Sie Beide zu gleichen Teilen Miteigentümer des Hauses.
Das Mietverhältnis ist durch den Tod nicht erloschen. Im Grunde genommen, bilden Ihr Bruder und Sie jetzt eine Erbengemeinschaft an dem Haus. Jetzt besteht das Mietverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und der Erbengemeinschaft als Vermieter fort.
Es wäre dann auch die Miete an die Erbengemeinschaft zu entrichten. Die Erbengemeinschaft muss das Geld dann verwalten und auch für die Instandhaltung und -setzung des Objektes verwenden.
Das Geld kann auch an die Erbengemeinschaft ausgeschüttet werden. Dann würden Sie also einen Teil der Miete zurückbekommen.
Hier sollten Sie mit Ihrem Bruder eine Lösung dahingehend suchen, ob das Mietverhältnis mit der Erbengemeinschaft aufrecht erhalten bleiben soll oder ob man sich einigt, dass Sie lediglich ihm eine Art Nutzungsentschädigung bezahlen.
Aktuell sind Sie Miteigentümer des Hauses, aber auch noch Mieter des Hauses oder der Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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