Mieter streicht Grundsteuer und Versicherungen aus Nebenkostenabrechnung
| 30.12.2010 16:17 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen kleinen Laden privat in meinem Haus seit 1999 an eine Filialkette vermietet. Die jährliche Nebenkostenabrechnung wurde bisher von der Geschäftszentrale anstandslos akzeptiert. In dieser Nebenkostenabrechnung habe ich die folgende Posten anhand der Betriebskostenverordnung anteilmäßig über die vermietete Fläche aufgeführt:
- Müllabfuhr
- Schornsteinfeger
- Wasser/Abwasser/Entwässerung
- Grundsteuer
- Versicherungen (Haftpflicht/Feuer/Elementar Versicherungen)
Die Heiz und Stromkosten laufen separat über die Stadtwerke direkt über den Mieter.
Bei der letzten Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 wurde die Abrechnung der Grundsteuer und der Versicherungen nicht mehr akzeptiert mit dem Hinweis dass sie vertraglich nicht dazu verpflichtet wären. Das soll natürlich auch für zukünftige Nebenkosten Abrechnungen gelten.
Im damals geschlossenen Mietvertrag (vom Mieter erstellt) wird tatsächlich unter Nebenkosten nur folgendes aufgeführt:
Zitat §5:
„Die Nebenkostenvorauszahlungen enthalten die Kosten der
- Wasserversorgung
- Entwässerung-
- zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage „
Zitat §8:
„Über den Mietzins und die vereinbarten Nebenkosten hinaus hat der Mieter keine Kosten zu tragen oder Leistungen zu erbringen, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes regelt."
Nun zu meiner Frage:
Darf der Mieter entgegen der Betriebskostenverordnung und nur weil es im Vertrag nicht aufgeführt wurde jetzt einfach die anteilige Grundsteuer und Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung streichen? Das würde ja meines Erachtens bedeuten dass ich gesetzliche Vorgaben nachträglich per Vertrag aushebeln könnte. Wenn dem so ist, was muss denn dann im Mietvertrag vereinbart sein damit die Betriebskostenverordnung angewendet werden kann?
Vielen Dank.
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