Mieter gibt Wohnung nach Auszug nicht zurück
05.08.2012 13:24 |
Preis: 50,00 € |
Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Vermieter einer Wohnung in einem sozial schwierigen Gebiet.
Eine Mieterin ist jetzt umgezogen; Miete wurde bislang durch Bundesagentur gezahlt, die jetzt die neue Wohnung zahlt.
Den telefonisch mit der Mieterin abgestimmten und im Nachgang schriftlich bestätigten Übergabetermin hat die Mietern nicht wahrgenommen. Weitere Kontaktaufnahmen unserseits werden jetzt von ihr geblockt (Telefon (Handy) wird aufgelegt). Die Wohnung (soweit von außen einsehbar) sowie die Kellerräume sind mit Unrat zusgestellt.
Über das Melderegister haben wir die neue Adresse ausfindig gemacht und per Zustellung über Gerichtsvollzieher eine Nachfrist zur Schlüsselübergabe zugestellt sowie Nutzungsentschädigung ab dem 01.07.2012 geltend gemacht.
Mit Blick auf die Verhaltensweise des Mieters (hat nichts zu verlieren; will uns schickanieren, da auf Grund erhelbicher durch die Mieter verursachter Schäden in der Wohnung eine vollständige Kautionsaufrechung erfolgt) gehen wir davon aus, dass wie eine Räumungsklage einleiten müssen.
Das Mieterverhalten stellt eine bewußte, bösartige Vermögenschädigung gegenüber uns als Vermieter dar.
Wir sind nicht mehr gewillt und in der Lage, solche Verhalten hinzunehmen - zumal das in der Gegend "Schule" macht. Gibt es - neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten - auch Wege über die Staatsanwaltschaft? Wenn ja, welche. Worauf könnten wir Bezug nehmen.
Welche Wege empfehlen Sie zudem, um möglchst schnell wieder in den Besitz der Wohnung zu gelangen (Vermeidung weiterer anwachender Vermögenschäden); die geltend gemachte Nutzungsentschädigung ist eher theoretisch, da bei den Mieter nichts zu holen ist.









