in einer früheren Frage haben wir dieses Problem schon einmal behandelt, aber ich habe dazu noch eine Frage.
Hintergrund ist, dass meine Frau ein Haus mit in die Ehe gebracht hat und daraus Mieteinkünfte erzielt, wir haben keinen Ehevertrag. Da meine Frau seit dem Ende des Erziehungsurlaubs nicht mehr berufstätig ist, war sie bei mir in der Krankenkasse seit dem familienversichert. Nun ist es allerdings so, dass die Mieteinkünfte etwas zu hoch sind und sich meine Frau selbst versichern müsste.
Ein Steuerberater eines Bekannten von uns hat uns nun geraten, dass wir die Mieteinnahmen aufteilen sollen, da wir steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wäre das kein Problem.
Ich dachte bisher, dass zum Aufteilen der Mieteinnahmen die teilweise Schenkung des Hauses von meiner Frau an mich notwendig wäre.
Geht das auch formlos, bzw. zumindest ohne die Einschaltung eines Notars und Eintragung ins Grundbuch, dass ich einen Teil der Mietteinnahmen erhalte ? Wird das die GKV so hinnehmen, dass nun zwei Jahre die Mieteinnahmen alleine meiner Frau "gehörten" und künftig 50/50 aufgeteilt sind ?
Vielen Dank für die Bearbeitung dieser Frage
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.04.2009 17:50:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 406
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ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen läßt sich eine Aufteilen der Mieteinnahmen in Ihrem Fall dadurch erreichen, dass Ihre Ehefrau Ihnen 50 % der Mietzinsforderung gem. § 398 BGB abtritt. Hierfür sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Ehefrau aufsetzen, in der sie die Konditionen im Einzelnen festhalten. Einer notariellen Beurkundung bedarf die Abtretungserklärung nicht. Der bzw. die Mieter Ihrer Ehefrau müssen diese Vereinbarung nicht unterschreiben, erforderlich ist jedoch, dass sie Kenntnis von der Abtretung erlangen. Im Hinblick darauf, dass es sich um eine Teilabtretung handelt ist es ratsam, dass der/die Mieter die Abtretung schriftlich bestätigen und der Teilabtretung zustimmen. Im Ergebnis werden Sie daher auch ohne Übertragung des hälftigen Eigentums eine Verringerung der Mieteinkünfte Ihrer Ehefrau erreichen können. Zwecks Nachweis kann der GKV die Abtretungserklärung zugeleitet werden.
Da es Eheleuten grundsätzlich frei steht, wie sie mit ihrem Eigentum verfahren und in Ihrem Fall auch eine hälftige Übertragung der Immobilie an Ihre Person möglich wäre, wird keine Rechtsgrundlage für eine Anfechtung der Abtretung durch die GKV bestehen.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin
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