Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 25.01.2012 21:10:07

Miete eines Mietfahrzeuges

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 688
Ich habe über miet24.de angefragt, ob ein angebotenes Fahrzeug verfügbar ist. Dann sendet man mir eine Bestätigung der Anfrage mit einer Nummer. In der gleichen Mail steht dass man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen wird um den angefragten Artikel zu reservieren. Sobald eine Reservierungsbestätigung vorläge, wird man mich verständigen.
Das Geld für die Anfrage wurde schon sofort abgebucht.
Durch einen Fehler der Mitarbeiterin meiner Bank wurde die Zahlung einen Tag später rückgebucht.

Nun bekomme ich eine Rechnung über Stornogebühren in Höhe von über 200€, obwohl ich nie eine Reservierungsbestätigung, geschweige einen Mietvertrag bekommen habe und bestätigt habe.
Außerdem habe ich auch nicht storniert, sondern lediglich den Betrag durch den Fehler der Bankangestellten rückgebucht.

Muss ich die Stornogebühren bezahlen?
Können Sie mir eine Rechtsgrundlage nennen?



-- Einsatz geändert am 25.01.2012 21:15:59


Antwort geschrieben am 25.01.2012 21:37:09
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

zahlen Sie die Stornogebühren nicht.

Bereits auf der Anbieterplattform wird ausgeführt:

"...stellen Sie eine kostenlose und unverbindliche Anfrage indem Sie den Button „Verfügbarkeit prüfen" klicken. Nach erfolgreicher Registrierung und absenden der Anfrage erhalten Sie in kürzester Zeit eine Rückmeldung vom Vermieter und können alle weiteren Details mit ihm besprechen."

Das bedeutet, dass ohne einen besonderen Vertrag mit dem Vermieter noch gar kein Vertrag nach § 535 BGB zustandegekommen ist.

Allein die Anfrage der Verfügbarkeit stellt noch kein Mietvertrag dar.

Nach Ihren Ausführungen haben Sie ja auch dann folgerichtig keine Bestätigung oder Vertrag bekommen, da es ja eben noch gar keinen Vertrag gegeben hat.

Dann gibt es auch nichts zu stornieren und Sie müssen auch nichts zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

36
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Miete   Mietfahrzeuges