Das Geld für die Anfrage wurde schon sofort abgebucht.
Durch einen Fehler der Mitarbeiterin meiner Bank wurde die Zahlung einen Tag später rückgebucht.
Nun bekomme ich eine Rechnung über Stornogebühren in Höhe von über 200€, obwohl ich nie eine Reservierungsbestätigung, geschweige einen Mietvertrag bekommen habe und bestätigt habe.
Außerdem habe ich auch nicht storniert, sondern lediglich den Betrag durch den Fehler der Bankangestellten rückgebucht.
Muss ich die Stornogebühren bezahlen?
Können Sie mir eine Rechtsgrundlage nennen?
-- Einsatz geändert am 25.01.2012 21:15:59
Antwort geschrieben am 25.01.2012 21:37:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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zahlen Sie die Stornogebühren nicht.
Bereits auf der Anbieterplattform wird ausgeführt:
"...stellen Sie eine kostenlose und unverbindliche Anfrage indem Sie den Button „Verfügbarkeit prüfen" klicken. Nach erfolgreicher Registrierung und absenden der Anfrage erhalten Sie in kürzester Zeit eine Rückmeldung vom Vermieter und können alle weiteren Details mit ihm besprechen."
Das bedeutet, dass ohne einen besonderen Vertrag mit dem Vermieter noch gar kein Vertrag nach § 535 BGB zustandegekommen ist.
Allein die Anfrage der Verfügbarkeit stellt noch kein Mietvertrag dar.
Nach Ihren Ausführungen haben Sie ja auch dann folgerichtig keine Bestätigung oder Vertrag bekommen, da es ja eben noch gar keinen Vertrag gegeben hat.
Dann gibt es auch nichts zu stornieren und Sie müssen auch nichts zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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