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Frage geschrieben am 08.08.2010 22:34:20

Mietangelegenheit mit Bedrohung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 976
Wir wohnen in einem Wohnhaus mit acht Mietparteien, die alle Eigentumswohnungen sind. Mein Mann und ich mieten eine zwei Zimmerwohnung. In einer weiteren Wohnung haben wir seit Dezember 2009 20 qm grosses Zimmer von derselben Vermieter für unsere Tochter gemietet; das andere Zimmer in dieser Wohnung wurde wegen eines Schimmelschadens noch renoviert.
Unsere Vermieterin hat im selben Haus noch eine 160 qm grosse Wohnung, die sie an ihren
Sohn und dessen Freundin teilvermietet hat.
Was wir später erfahren haben: die Freundin ist
Mieterin der 70 qm Wohnung, in der unsere
Tochter das Zimmer bewohnt. Wegen des
Schimmelschadens durfte sie mit den Kindern in
der grossen Wohnung verweilen. Sie hat aber
keinen Mietvertrag dafür.
Vor acht Wochen verschwindet die Freundin mit den Kindern und behauptet, ihr Freund wolle sie
und die Kinder töten. Er darf sich auf weiteres
bis zum 5.8. nicht der Wohnung nähern. Die
Wohnung bleibt leer und die Freundin, die
'offizielle Mieterin' war, zahlt keine Miete. Soweit der Hintergrund.
Zu Beginn des Sommers bittet uns die Vermieterin, da die Wohnung nun vollständig
renoviert ist, ob unsere Tochter (19) ein Zimmer in der grossen Wohnung beziehen könnte. So zieht unsere Tochter von unten nach oben.
Vor einer Woche kommt die Freundin wieder und will in die Wohnung, in der meine Tochter das eine Zimmer bewohnt. Sie ruft die Polizei und fängt an zu schreien. Da unsere Tochter Angst kommen wir dazu und erklären den Polizisten, dass ihre Sachen in der unteren Wohnung sind, zu der sie auch einen Schlüssel hat. Die Polizisten fragen nach einem Mietvertrag, den sie aber für die grössere Wohnung nicht hat. Sie muss daraufhin die Whg verlassen. Seitdem begann sie, die Nachbarn gegen uns aufzuhetzen.
Am Freitag war die Gerichtsverhandlung wegen der Unterlassungsklage und da kaum die Whgsfrage auch zur Sprache. Der Richter stellte fest, dass sie einen Mietvertrag für die untere Wohnung hat, doch sie behauptet, das diese Wohnung schimmlig ist. Der Richter setzt die Verhandlung bis 15.9 aus und gestattet der Frau Zimmer in der grossen Wohnung zu bewohnen. Noch bevor diese Entscheidung telefonisch mitgeteilt worden war, versucht die Frau per Schlüsseldienst in die Wohnung zu kommen. Seit Freitag haben wir Angst um unsere Tochter; davor dass sie in Feuer gerät. Die Frau neigt zu Gewalt und hat geäussert, dass sie uns fertigmachen würde. Sie macht immer wieder Namen von Briefkästen und Klingeln ab und füllt die Plastik- und Papiertonne mit Müll, der dafür nicht vorgesehen ist, so dass es wahrscheinlich ist, dass diese nicht abgeholt werden. Sie lauert uns und Freunden mit Drohgebärde auf dem
Grundstück auf. Was können wir tun? Was sollten wir machen, wenn sie das Schloss austauscht, so dass unsere Tochter nicht mehr in die Wohnung kommt? Können wir Anzeige erstatten?


Antwort geschrieben am 08.08.2010 23:54:59
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können und sollten gegen die Frau Strafanzeige erstatten, zugleich können Sie einen Antrag gemäß Gewaltschutzgesetz prüfen. Durch so einen Antrag gemäß Gewaltschutzgesetz würde die Frau daran gehindert, sich Ihnen zu nähern.

Wenn das Schloß ausgetauscht wird, sollten Sie mit der Vermieterin reden, damit diese den Austausch des Schlosses rückgängig macht. Auch können Sie, sofern dies technisch möglich ist, einen Schlüsseldienst beauftragen, die Tür zu öffnen.

Letztendlich können und sollten Sie auch mit der Vermieterin reden. Das Verhalten der Mieterin ist Grund genug dafür, das Mietverhältnis zu beenden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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