Melderecht Deutschland / Schweiz bei Ehepartnern
17.07.2012 20:05 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Stephan Rübben
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Ich bin deutscher Staatsbürger und arbeite in der Schweiz. Bislang war ich sowohl in CH als auch in DE gemeldet und zahle an beiden Standorten Steuern. Ab 2013 möchte ich nur noch in der Schweiz Steuern zahlen. Dazu werde ich mich in Deutschland abmelden und unsere Wohnung in Deutschland wird aufgelöst.
Im Mai habe ich geheiratet. Meine Frau, ebenfalls deutsche Staatsbürgerin, und ich wohnen zur Zeit noch in Hessen zusammen. Im Jahr 2013 und damit während der Elternzeit, wird sie dann zu Ihren Eltern in Hessen ziehen und dort gemeldet sein. Damit wollen wir auch unseren Anspruch auf Elterngeld nicht verlieren.
Wir versteuern unsere Einkommen getrennt voneinander (da ich ja in der Schweiz ein Einkommen beziehe und sie eines bzw Elterngeld in Deutschland).
Meine Frage:
1. Werden die deutschen Steuerbehörden anerkennen, dass mein Lebensmittelpunkt nicht mehr Deutschland ist, wo doch meine Eheparterin und unser gemeinsames Kind noch in Deutschland gemeldet sind?
2. Ist es ein Problem, das wir ein gemeinsames Girokonto in Deutschland besitzen? (Bzw interpretiert das Finanzamt diese Tatsache möglicherweise als Lebensmittelpunkt Deutschland).
Vielen Dank für Ihre Erstberatung.
Trifft nicht Ihr Problem?
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