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Frage geschrieben am 01.07.2011 19:34:45

Meisterbrüfung Teil I Dachdeckerhandwerk

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 979
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Teil.
Hallo,

habe in den Teil I das Meisterstück bestanden und das Fachgespräche nicht.

Meine Frage:
Warum zählt dann auch das Meisterstück als nicht bestanden?
Warum muss ich beides wiederholen und nicht nur das Fachgespräch?


Antwort geschrieben am 01.07.2011 19:48:32
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen.

Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Beides hat also einen engen inhaltlichen Zusammenhang - Praxis, Anwendung und Theorie.

Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.

Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.

Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in der Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten bewertet worden sein darf.

Damit sollte Ihre erste Frage beantwortet sein.

Zur zweiten Frage:
Wegen des damit vorherrschenden Gesamtzusammenhangs von Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch ist leider eine vollständige Wiederholung notwendig.

Es tut mir Leid, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, hoffe aber dennoch Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.07.2011 03:14:33

Im Teil II habe ich
53% Note 4 ,53% Note 4, 33% Note 5

4+4+5= 13/3= 4,33

Zählt das als bestanden?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.07.2011 08:23:45

Sehr geehrter Fragesteller,

da Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I der Meisterprüfung eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung ist, dürfte das hier wohl nicht erfüllt sein, da Sie einmal eine Note 5 haben.

Das Ergebnis ergibt sich aber letztlich aus dem Prüfungsbescheid.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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