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Frage geschrieben am 21.05.2010 12:28:17

Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2368
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
In einer Gemeinde streitet die Feuerwehr über den Standort eines Fahrzeugs. Ein Stadtrat soll nach einem Zeitungsbericht in der Gemeinderatssitzung gesagt haben, es gehe bei jedem Standort immer "nur" um drei Minuten. Nach einem Beschluss der Mehrheit des Gemeinderates, die Entscheidung über den Standort des Fahrzeuges dem Kommandanten zu überlassen, hat ein Parteiblatt dieser Mehrheit der Gemeinderäte namentlich "Fragen" gestellt, z.B. einem Apotheker: "Wie viel Salbe braucht man mehr, wenn man drei Minuten länger gebrannt hat, Herr Stadrat NN". Einem Lehrer: "Was bedeuten drei lange Minuten Todesangst für ein Schulkind, Herr Stadtrat NN?"
Meine Frage: Sind solche "Fragen" in der politischen Diskussion noch hinzunehmen? Sie belasten das Klima in der Gemeinde erheblich.

Besten Dank!


Antwort geschrieben am 21.05.2010 12:43:28
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragsteller,

Eine Beleidigung ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person.

Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind die von Ihnen geschilderten Äußerungen zwar sehr geschmacklos, jedoch in dieser Hinsicht nicht zu bestanden, da die Fragen allgemein gehalten wurden und niemanden persönlich angegriffen oder herabgewürdigt haben.

Gerade in der Politik werden die Grenzen der Meinungsfreiheit großzügiger gewertet, da die Politik noch in gewisser Weise streitbar durchgeführt werden solle. So ist zum Beispiel geurteilt worden, dass im Rahmen von nicht öffentlichen herabwürdigenden Äußerung im Stadtrat diese noch im Bereich der Meinungsfreiheit angesiedelt werden könne, da innerhalb der Politik andere Maßstäbe angesetzt werden müssen, weil sich die Stadtvertreter auch selbst in dieses Gefüge hineinbegeben.

Dies ist in diesem Fall natürlich anders, da diese Äußerungen, so habe ich es jetzt verstanden, öffentlich in einem Parteiblatt geäußert worden sind.

Letztlich ist hierbei kein strafrechtlich relevantes Verhalten zu erkennen, solange der Äußernde sich nicht gegen eine bestimmte Person herabwürdigend äußert.

Dies ist in diesem Fall noch hinzunehmen und kann letztlich nur vom Wähler abgestraft werden.

Ich hoffe Ihnen damit erst einmal weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für alle weiteren Fragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Meinungsfreiheit oder Beleidigung? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-05-21
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