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Meine geschäftliche Domain wurde geparkt, ich bekomme keine Auskünfte


| 03.02.2010 08:21 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe eine .com-Domain, die gleichzeitig der Name meines Unternehmens ist.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde diese Domain vom Registrar geparkt und ist seitdem nicht mehr zu erreichen, auch kann ich keine Mails mehr empfangen oder senden. Mir entsteht durch diese Umstände ein massiver finanzieller - vor allem aber auch ein großer ideeler - Schaden, da die Mail mein Kommunikationsmittel Nr. 1 ist und die Kunden bereits leicht die Nase rümpfen.

Ich habemeinen ISP selbstverständlich umgehend darüber informiert und entsprechende Informationen, warum die Domain geparkt wurde, eingefordert. Leider bekomme ich aber nur die Auskunft, dass mir nach Klärung des Sachverhaltes detailliert berichtet würde, ansonsten erfahre ich nichts - auch nicht, wann die Domain wieder erreichbar ist. Er verweist darauf, dass eine erreichbarkeit von 98 % im Jahr vetraglich vereinbart sei - und das doch aus diesem Grund gar nicht soooo problematisch sei.

Der Registrar sagt auch nichts und verweist auf die Tatsache, dass er mit mir in keinem Vertragsverhältnis steht und ich daher bei meinen ISP nachfragen müsse.

Ich bin als Registrant und als Admin-C eingetragen und habe selbstverständlich auch alle die Domain betreffende Rechnungen bezahlt.

Besteht eine Auskunftspflicht mir gegenüber? Ich muss wissen, warum die Domain geparkt wurde (bei einer Fahrlässigkeit des ISP besteht m. E. eine Schadensersatzpflicht mir gegenüber, auch wenn ich diese nur schwer nachweisen kann - zumindest meine gezahlten Gebühren möchte ich dann erstattet bekommen) und vor allem muss ich dringend wissen, ab wann die Domain wieder erreichbar ist.

Zudem: Mit welchem Recht parkt der Registrar eine Domain, über die er keine Verfügungsgewalt hat? Wie gesagt bon ich der Admin-C!

Vielen Dank für eine Antwort!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema:
Domain
03.02.2010 | 09:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben sowie unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten:

Sie muessen sich tatsächlich mit Ihren Ansprüchen an Ihren Vertragspartner, den Internetdienstleister, halten. Dieser ist im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses auch verpflichtet, Ihnen die notwendigen Informationen zur Aufrechterhaltung der Internetdienste zu erteilen.

Allerdings weiss natürlich niemand, ob dort tatsächlich Kenntnis über den Grund des Ausfalls besteht. Ein Informationsrecht hilft Ihnen daher nicht wirklich weiter.

Ich empfehle Ihnen, den ISP nochmal eindringlich unter Androhung von Schadensersatz und der Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens aufzufordern, die vertraglichen Leistungen wieder aufzunehmen und eine kurze Frist hierfür ( 2-3 Tage ) zu setzen. Anschliessend bliebe Ihnen nur die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung beim Gericht zu beantragen. Hierfür sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Bewertung des Fragestellers 2010-12-09 | 16:24


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"Herr Metzler konnte mir bei der ihm kurz geschilderten Sache(Internetkauf und Versand) sehr gut helfen. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-12-09
5/5.0

Herr Metzler konnte mir bei der ihm kurz geschilderten Sache(Internetkauf und Versand) sehr gut helfen.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

352 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht