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Meine Eltern haben mein Kindergeld für über 2 Jahre einbehalten...


08.02.2011 13:22 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe folgendes Problem, und zwar bin ich mit 16 Jahren von zu hause ausgezogen und habe alleine gewohnt. Meine Eltern haben mir immer gesagt, dass sie kein Kindergeld für mich bekommen, wobei ich jetzt herausfand, das sie für die ganze zeit mein kindergeld bekommen haben. Sie haben mir also frech ins gesicht gelogen. Jetzt wollte ich wissen, ob ich das geld für die zeit, in der es meinen eltern nicht zustand sondern mir zustand, zurückverlangen kann. Denn sie haben mich auf keiner Weise unterstützt als ich allein gelebt habe. Bitte sagen sie mir, wie ich in diesem Fall weiter vor gehen kann.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Eltern Jahre Kindergeld
08.02.2011 | 14:12

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


zunächst einmal sollten Sie unverzüglich einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkassen stellen, um die laufenden Zahlungen zu erhalten, sofern die Voraussetzungen derzeit gegeben sind.


Bezüglich der bisherigen Kindergeldzahlungen steht Ihnen aber leider kein direkter Zahlungsanspruch gegen Ihre Eltern zu, da das Gesetz einen solchen Anspruch leider nicht vorsieht. Möglich wäre allenfalls ein Rückzahlungsanspruch der Familienkasse gegenüber Ihren Eltern, den die Kasse bei Kenntnis sicherlich durchsetzen wird.


Möglich wäre allenfalls noch, nachträglich Unterhaltsansprüche geltend zu machen, wobei dieses allerdings nur dann in Frage kommt, wenn Ihre Eltern wirksam zur Zahlung aufgefordert worden sind; dann könnte bis zur drei Jahren rückwirkend der Unterhalt geltend gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Ergänzung vom Anwalt 17.02.2011 | 10:24

Sehr geehrte Ratsuchende, bitte beseitigen Sie die Probleme hinsichtlich des Gebühreneinzuges. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht