Frage geschrieben am 18.03.2010 23:51:37
Mein Mann gibt die Kinder nicht raus...
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1214Antwort geschrieben am 19.03.2010 00:29:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Kaufrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 551
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich gehe davon aus, dass die Kinder bisher bei Ihnen gelebt haben. Ihr Mann ist dann nicht berechtigt einfach Tatsachen zu schaffen und die Kinder zu behalten. Da Sie aber die gemeinsame elterliche Sorge haben, können Sie keine Zwangsmittel einsetzen. Sie sollten mit anwaltlicher Hilfe Ihren Mann sofort zur Herausgabe der Kinder auffordern. Daneben sollten Sie beim Gericht beantragen, das Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder allein übertragen wird und falls die Kinder beim Mann sind, auch die Herausgabe der Kinder. Generell legen die Gericht großen Wert auf Kontinuität, was heißt, dass die Kinder in der Regel bei dem Elternteil bleiben, der sie seit der Trennung betreut. Falls es keine zwingenden Gründe des Kindeswohls gibt, dürfte das Vorgehen Ihres Mannes keine Chance haben.
Zuständig für Sie ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die Kontaktdaten sind: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
www.rak-karlsruhe.de
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Tel.:0721 253-40
Hier kann man Ihnen einen Fachanwalt für Familienrecht nennen.
Als Leser können Sie
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