Jetzt möchte die Familie Schadensersatz haben, was ich auch verstehen kann, leider bestand zu dem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz (wg. späte Zahlung). Ich weiß, ist dumm und blöd.
Die Familie erwartete zuerst einen Schadensausgleich von 500 € zzgl. Telefon-, Fahrtkosten usw. Diesen Betrag erachte ich zu hoch, da der Junge keine Fleischwunde hat, sondern eine Kratzer haben müsste, da die Jogginghose des Jungen unversehrt geblieben ist und der Junge in unserem Bad nachgeschaut hat und meinte, es wäre nicht so schlimm und auch kein Pflaster haben wollte. Ich bot der Familie 300 € an, womit diese mir 380 € anbot. Welcher Betrag wäre hier angemessen? Es geht mir hier nicht darum nichts bezahlen zu wollen, ich aber das Gefühl habe, dass die Familie das Geschehen grösser machen möchte als es war.
Antwort geschrieben am 25.12.2011 15:41:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Schadensersatzanspruch resultiert aus § 833 BGB.
Für die Höhe des Schmerzensgeldes ist es erforderlich, die genauen Verletzungen zu können, insbesondere in Bezug auf mögliche Arbeitsunfähigkeit.
Ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von € 500,00 wäre nur in einem solchen Fall gerechtfertigt.
Praktischerweise sollte von Ihnen zunächst ein Vorschuss in Höhe von € 150,00 angeboten werden.
Darüber hinaus gehende Ansprüche würde ich dann von der Vorlage eines Attestes / ärztlichen Berichtes abhängig machen, was auch legitim ist.
Zu beachten ist dabei natürlich auch, dass der Zeitungsjunge von Ihnen gewarnt worden war und er diese Warnung fahrlässig nicht wahrgenommen hatte, da er durch Musik nichts wahrnehmen konnte, was ebenfalls schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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