Trotz komplett abgedrehter Steuerungen in allen Räumen lief die Heizung offensichtlich weiter (Frühjahr bis Herbst 2010 und Frühjahr 2011).
Ein Handwerker hat nun festgestellt, dass zwei der acht Stellmotoren für die Steuerung defekt waren und hat diese getauscht. Vor dieser Reparatur betrug der Verbrauch ca. 15 kWh pro Tag. Seitdem habe ich den Haupthahn abgedreht.
Die Heizung hat offensichtlich auch in Sommer letzten Jahres geheizt. Kann ich den Vermieter für den Mehrverbrauch haftbar machen, da seine defekte Heizung diesen zu verantworten hat? Gibt es hier eine rechtliche Handhabe oder bleibt hier nur eine „Kulanzregelung"?
Antwort geschrieben am 08.05.2011 00:16:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marc Uppenkamp
Bergstr. 33, 24939 Flensburg, Tel: 0461-66012992, Fax: 0461-66012993
Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 7
Bergstr. 33, 24939 Flensburg, Tel: 0461-66012992, Fax: 0461-66012993
Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 7
gern beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Vermieter ist gem. § 536a BGB zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, wenn der Schaden schon bei Vertragsschluss vorlag (dies scheint bei Ihnen ja nicht der Fall zu sein), oder aber erst nach Vertragsschluss auftritt aufgrund eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat. Ihn müsste also ein Verschulden am Defekt der beiden Stellmotoren treffen, der zu dem erhöhten Energieverbrauch geführt hat.
Je nach Art und Alter der Motoren könnte dem Vermieter eine Wartungspflicht obliegen. Sollte dem so sein und er dieser nicht nachgekommen sein, so hätte er fahrlässig gehandelt und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht. Ob die Motoren allerdings einer regelmäßigen Wartung bedürfen und ob der Vermieter ggfls. eine solche vorgenommen hat, kann ich anhand Ihres Sachverhaltes nicht beurteilen. Sie könnten sich an den Hersteller wenden um hierzu genauere Details zu erfahren.
Falls Sie aber nachweisen könnten, dass der Vermieter schon zuvor von diesem defekt gewusst hat oder sicher hätte wissen müssen, so läge ebenfalls Verschulden vor uns Sie könnten den Mehrverbrauch als Schaden geltend machen.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Sollten noch Rückfragen bestehen, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich weise darauf hin, dass meine Antwort aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben lediglich eine erste rechtliche Einschätzung darstellt. Bereits leichte Abweichungen im Sachverhalt können zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Uppenkamp direkt

