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Mehrfacher Verischerungs Betrug mit Urkundenfälschung


| 27.06.2012 18:26 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen oder Herren; Ich bin nicht vorbestraft, habe aber aus Dummheit begangen die Versicherung zu betrügen.die letzten 3 Jahre habe
Ich 5 mal Geld von der gleichen Versicherung erhalten dieser Schaden beläuft sich auf 3100 Euro, diesen zahlen wir der Versicherung in Raten zurück. Und 2 mal ist es beim Versuch geblieben. Nun habe ich Angst vor einer Gefangnisstrafe, ich weiß nicht was mich getrieben hat, ich war bis jetzt immer korrekt und dann begehe ich eine solche Dummheit. Können Sie mir helfen? Kommt es wirklich zu einer Anklage oder kann mann sich mit demStaatsanwalt einigen über ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren. Brauche Ich einen Anwalt!! Wie geht es Weiter was passiert jetzt???
Wie ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt nur die gemeldeten Fälle oder ermitteln die wild drauf los,fragen die in der Nachbarschaft nach wir wohnen in einem kleinem Dorf!! Kann Irgend jemand was über eine zu erwarteten Strafe sagen!! Wird jetzt die Bank benachrichtigt und das Konto komplett überprüft.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 360 weitere Antworten zum Thema:
Betrug Urkundenfälschung
27.06.2012 | 19:43

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten einen Anwalt beauftragen. Dieser hat die Möglichkeit, die Akten einzusehen. Nach der erfolgten Akteneinsicht wird der Anwalt eine Stellungnahme zu den Ihnen gemachten Vorwürfen abgeben. Der Anwalt kann auch darauf hinwirken, dass im Strafbefehlsverfahren entschieden wird.

Dabei wird Ihnen zu Gute kommen, dass Sie das erhaltene Geld zurückzahlen. Diese Wiedergutmachung wirkt sicher erheblich aus.

Da Sie zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, wird einer Geldstrafe zu rechnen sein.

Die Staatsanwaltschaft wird sich zunächst auf die angezeigten Vorfälle beschränken. Die Bank wird nicht unterrichtet. Ob die Nachbarschaft angesprochen wird, kann zunächst nur die Akteneinsicht ergeben. Dieses wird auch von der Stellungnahme Ihres Anwaltes abhängen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 27.06.2012 | 19:49

Ich habe Bereits bei Versicherung alles schriftlich zugegeben. Ansonsten wäre keine Ratenzahlung möglich gewesen. Kann da ein Anwalt überhaupte noch was machen?? Habe alles schon zugeben, wurde auch mit der Strafanzeige weitergereicht!!Haben Sie Erfahrung mit solchen Straftaten!! Kann es trotz 5 fachem Betrug immer noch nur zu eine Geldstrafe kommen. Ich habe wirklich Angst!! Ist eine Gefängnisstrafe möglich, ernn ja wie lange!!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.06.2012 | 19:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

sicherlich kann ein Anwalt noch etwas machen.

Es ist auch durchaus möglich, dass es bei einen Geldstrafe bleibt.

Eine Gefängnisstrafe wird bei etsprechender Einlassung durch einen Anwalt vermeidbar sein.

Sicherlich haben wir auch mit solchen Fällen Erfahrung und könnten Sie bei einer entsprechenden Beauftragung vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

Bewertung des Fragestellers 2012-06-27 | 20:09


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