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Frage geschrieben am 01.10.2009 21:56:11

Mehrfache, unberechtigte Boniabfrage bei Schufa. Abmahnung

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2038
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Einholung der Schufa-Selbstauskunft, musste ich feststellen das mehrmals unberechtigte Bonitätsabfragen stattgefunden haben.
Ich selbst habe bisher keinerlei Kontakt zu der abfragenden Firma gehabt, allerdings kenne ich jemanden der bei besagter Firma tätig ist. Eine Konfrontation zum Sachverhalt blieb ergebnislos. Leider kann ich der Person nichts nachweisen.
Näheres zu dem Sachverhalt gerne per Email

Ich möchte die Firma nun gerne abmahnen um weitere Bonitätsabfragen zu verhindern.
Da ich Laie bin, benötige ich Hilfe bei der Formulierung des Textes und bitte Sie nun mir bei der Erstellung des Textes zu helfen.

Wie setze ich eine Abmahnung einer Firma auf. Welche Inhalte müssen enthalten sein. Auf was muss ich achten?

Danke im Voraus


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 1.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 01.10.2009 22:29:15
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller,

in der Abmahnung muss der Gegenseite zunächst der vorgeworfene, rechtswidrige Sachverhalt erläutert und eine entsprechende rechtliche Einschätzung vorgenommen werden. In Ihrem Falle also die Schilderung der Bonitätsabfrage ohne Bevollmächtigung.

Gleichzeitig wird zusammen mit der Abmahnung idR die Gegenseite aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Fall der erneuten rechtswidrigen Handlung abzugeben. In dieser Erklärung wird eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung vereinbart.

Sollte die Gegenseite keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, können Sie Ihre Ansprüche auf Unterlassung in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen.

Insgesamt rate ich Ihnen zunächst einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage in Ihrem Falle zu beauftragen. Dieser kann zunächst feststellen, ob eine Abmahnung angebracht ist. Dieser Rechtsanwalt kann dann auch gegebenenfalls die weiteren notwendigen Schritte einleiten.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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