Mehrarbeit wegen Verweigerung Telefonaufzeichnung
14.11.2008 00:55 |
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Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Fall ist schnell erzählt, die rechtliche Wertung dauert sehr wahrscheinlich länger:
Ich arbeite seit etlichen Jahren in einem großen Call-Center. Meine aktuelle Tätigkeit ist der Telefonverkauf (Inbound).
Das Unternehmen arbeitete als Dienstleister für andere. So kommt es häufig vor, dass mehr als ein "Dienst" an einem Arbeitsplatz abgebildet wird. Man meldet sich also wirklich einmal mit dem Namen "a" oder "b" oder auch mit weiteren.
Vor ca. vier Monaten kam ein neuer Dienst hinzu. Besonderheit bei diesem Dienst ist, dass die Telefonanrufe aufgezeichnet werden. Zu diesem Zwecke sollte jeder Mitarbeiter schriftlich dieser Aufzeichnung zustimmen. Bis auf ganz wenige, haben alle diese Erklärung aus (wirklich nicht unbegründeter) Furcht vor Repressalien unterschrieben. Ich habe mich bis heute geweigert, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben, da ich der Auffassung bin, dass bei uns in vielfacher Weise der Datenschutz verletzt wird.
Weil ich nicht unterschrieben habe, wurde ich in dem Telefonrouting einer neuen Gruppe zugeordnet. Zur Erläuterung muss ich vielleicht erklären, dass der Kunde, wenn er ein Call-Center anruft nach firmeninternen Regeln weitergeleitet wird. So kann ein Anruf zum Beispiel in Ausland geleitet werden oder auch ein ganz bestimmtes Telefonaufkommen bei ganz bestimmten Gruppen oder Standorten erzeugt werden.
Für mich bedeutet die Zuordnung zu dieser neuen kleinen Gruppe, dass ich, wenn relativ wenige Anrufe zu verteilen sind, ganz oben auf der Zuteilungsliste stehe. Ich lege also auf und habe gleich den nächsten Anruf, während andere die in einer großen Gruppe geroutet sind ganz erheblich weniger Anrufe haben. An einem durchschnittlichen Arbeitstag werden von mir in einer Nettozeit von ca. 7,5 Stunden zwischen 170 bis über 200 Anrufe bearbeitet. Mitarbeiter, die der Aufzeichnung zugestimmt haben und damit einer anderen Gruppe zugeordnet sind, haben im Durchschnitt deutlich weniger als 80 Anrufe. Erst, wenn ein hohes Telefonaufkommen ist, wird die Anzahl der Calls annähernd gleich. Dies ist jedoch nur an wenigen Tagen der Fall.
Die daraus resultierende Arbeitsbelastung für mich ist also ganz erheblich höher als diejenige der anderen Kollegen und wirklich außerordentlich belastend. Ich habe meine Vorgesetzten gebeten, dies (was technisch durchaus möglich ist) abzustellen. Dies wird mir verweigert mit der Begründung, dass schließlich ich derjenige sei, der privilegiert ist, da ich eben für einen Dienst weniger telefonieren muss. Diese Behauptung ist natürlich absurd, da meine Arbeitsbelastung deutlich höher ist und eigentlich leistungsmäßig fast nicht mehr zu schaffen.
Man muss sich dass so vorstellen wie Fließbandarbeit, wobei keinerlei Einfluss auf das Arbeitstempo und auch nicht auf die Inhalte bestehen. Während man jedoch für die Fließbandarbeiter in früheren Jahren Reglementierungen zum Schutz durchgesetzt hatte, bestehn soche in einem Callcenter überhaupt nicht.
Es geht wohl letztendlich darum, mich zur Aufgabe (Kündigung) zu bewegen um damit ein deutliches Signal zu setzen.
Meine Fragen sind:
1. Habe ich eine wirkliche realistische Chance dies arbeitrechtlich abzustellen?
2. Welche Anspruchgrundlagen gäben eine derartige Bewertung her?
3. Was kann ich konkret unternehmen?
Ich habe zunächst einen Betrag von 50 € für eine Beratung in Grundzügen eingesetzt. Allerdings kann ich nicht tatsächlich bewerten, ob dies angemessen ist. Ich bitte daher um Nachricht, wenn Sie dem Grunde nach bereit sind, die Fragen zu bearbeiten, allerdings den Betrag als zu niedrig empfinden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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