Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Medikamente.
Guten Mittag,
nehmen wir an, ein Mann ist geschäftlich zwei Tage in der Türkei unterwegs, aufgrund der günstigen Medikamentenpreise erwägt er es, auch rezeptpflichtige Medikamente, nach Deutschland per Post zu senden um 1-2 Euros zu sparen.
Der Kauf mancher Rezeptflichtiger Medikamente ist in der Türkei ohne Rezept -legal- möglich. Muss der Versender, der keinen festen Wohnsitz in der Türkei hat, mit einem Ermittlungsverfahren rechnen? Welche Strafen würden dem Empfänger drohen wenn das Paket von dem Zoll geöffnet wird?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!
Antwort geschrieben am 17.11.2010 13:48:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich untersagt § 73 AMG die Einfuhr von Medikamenten aus einem Nichtmitgliedsstaat der EU. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Menge dem persönlichen Gebrauch entspricht, vgl. § 73 Abs.2 Nr.6 AMG. Allerdings setzt die vorgenannte Norm die Einreise des Betroffenen voraus. Ein Versand von hier verschreibungspflichtigen Medikamenten wiederum ist verboten. Solche Sendungen werden durch den Zoll geöffnet, die Medikamente eingezogen und der Empfänger strafrechtlich verfolgt. Sofern ein Bezug aus dem Ausland (Nicht-EU) erfolgen soll, muss dies über eine Apotheke erfolgen. Das Gesetz sieht als Strafmaß eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe vor. Neben der illegalen Einfuhr von Medikamenten besteht auch die Möglichkeit des Straftatbestandes des "Bannbruchs". Zu einer zu erwartenden Strafe oder auch möglichen Rechtsanwaltskosten steht das Ersparnis einer Einfuhr daher in keinem Verhältnis.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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