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Frage geschrieben am 06.10.2011 09:55:21

Mautverstoß in Slowenien

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 655
Hallo,

beim Urlaub in Kroatien sind wir durch Slowenien gefahren. Wir waren zunächst der irrigen Auffassung, dass SLO wie auch I oder HR eine wegeabhängige Autobahngebühr verlangt. Bei der Einreise aus Italien ist uns zunächst nichts aufgefallen, da es auch in Italien kostenlose Strecken gibt. Bei der Heimreise nach D kam es uns bei der ersten "Zahlstelle" seltsam vor, dass die Ticketausgabe zugeklebt war. Kein Mensch weit und breit, nur eine Videokamera auf uns gerichtet. Irritiert fuhren wir weiter und reimten uns langsam zusammen, dass wohl Vignettenpflicht bestehen müsse. Uns war beim Grenzübertritt kein Hinweis auf Vignettenpflicht aufgefallen. Wir fuhren eine Autobahntankstelle an, wo wir uns über die Vignettenpflicht informierten und uns eine 15-€-Vignette kauften. Beim Grenzübertritt nach Österreich wurden alle PKWs auf Vignetten überprüft und wir wurden nicht beanstandet.

Werden Mautverstöße im EU-Ausland auch nachträglich geahndet und in D vollstreckt? Was raten Sie uns?


Antwort geschrieben am 06.10.2011 10:45:41
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

seit dem 28.10.2010 können Bußgelder auch in der gesamten EU vollstreckt werden (sog. internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)).

Sie sollten aber zunächst abwarten, ob ein Bescheid kommt und dann ggf. Akteneinsicht beantragen, wobei Sie dann den genauen Vorwurf feststellen können.

Wenn es zum Beispiel keine Hinweise auf eine Vignettenpflicht gegeben hat, Sie aber auch die Vignette nachkauften, dürfte es keine Probleme geben. Sie sollten aber auf jeden Fall die gekaufte Vignette aufbewahren und der Behörde ggf. zusenden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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