Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 11.09.2011 14:26:13

Masterstudium nach Bsc abbrechen und arbeiten. Aufenhaltstitel

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 766
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
ich brauche einen Rat.

Ich bin Ukrainer. Habe einen Aufenthaltstitel zum Studienzweck ( §16.1 AufenthG).

Nach der Beendigung meines Bachelor Studiums möchte ich weiterstudieren und werde demnächst mit dem Master Studium an der anderen Universität anfangen.

Vor kurzem hat mir ein Arbeitgeber bekannt gegeben, dass er mich gern mit meinem Bsc Abschluss einstellen möchte. Er braucht aber noch 1 Monat Zeit für die Entscheidung.

Falls ich jetzt mein Master Studium beginnne, kann ich nach einem Monat das Studium abbrechen und arbeiten gehen, ohne aussreisen zu müssen ? Das Visum für Arbeitssuche möchte ich Nicht beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
OL


Antwort geschrieben am 11.09.2011 16:37:40
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach § 16 Abs. 1 AufenthG zum Zwecke eines weiteren Masterstudiums besitzen, schließt § 16 Abs. 2 AufenthG grundsätzlich einen Zweckwechsel aus. Demnach könnten Sie nicht ohne weiteres und ohne vorherige Ausreise einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beantragen.

Auch nach der allgemeinen Verwaltungsanweisung zum Aufenthaltsgesetz ist folgendes geregelt:

„Ist der ursprüngliche Aufenthaltszweck erfüllt oder weggefallen und begehrt der Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen als nach § 16 Abs. 4 AufenthG zugelassenen Aufenthaltszweck, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
erst möglich, nachdem der Ausländer ausgereist ist."

Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Sie nicht ausreisen müssten, wenn Sie das derzeitige Masterstudium abbrechen (Wegfall des ursprünglichen Aufenthaltszweck) und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen zugelassenen Aufenthaltszweck nach § 16 Abs. 4 AufenhG begehren.
Folglich könnten Sie in Deutschland arbeiten, ohne vorher ausreisen zu müssen.

Im Übrigen müssten Sie dennoch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Sobald Sie also einem Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz gefunden haben und dieser auch nach den Bestimmungen der §§ 18, 19 und 21 AufenthG von Ausländern besetzt werden darf, könnten Sie die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbtätigkeit hier in Deutschland gemäß § 39 Nr.1 AufenthV beantragen, ohne vorher ausreisen zu müssen.


Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.09.2011 18:01:40

Ok, wie ich verstanden habe,
"einem Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz" bezieht sich hier auf mein in Deutschland erworbener Bachelor Abschluss (Erststudium).

Mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.09.2011 18:08:36

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

richtig,"einem Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz" bezieht sich in Ihrem Fall auf den Bachelor.

Ein Bachelor-Abschluss ist in der Regel ein berufsqualifizierender Abschluss.

Soweit Sie also noch nicht das Masterstudium erfolgreich beendet haben, muss Ihr neuer Arbeitsplatz angemessen in Bezug auf Ihren Bachelor-Abschluss sein.

Ich hoffe, Ihnen auch mit der Beantwortung der Nachfrage weitergeholfen zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Masterstudium nach Bsc abbrechen und arbeiten. Aufenhaltstitel | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-09-11
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Ausländerrecht letzten Monat:

17
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Masterstudium   abbrechen   arbeiten.   Aufenhaltstitel