Maßnahmen gegen Rückforderung einer Schenkung
| 25.01.2011 15:05 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Vor ca. 7 Jahren habe ich von meinem Bruder einen Teil einer Etagenwohnung (ETW) geschenkt bekommen. Die Schenkung ist erst in 3 Jahren unumkehrbar und damit in trockenen Tüchern. Bis zu diesem Fristablauf wäre eine Rückforderung z.B. wegen Verarmung/groben Undanks möglich.
Kann ich einer möglichen (wenn auch unwahrscheinlichen) Rückforderung wg. Verarmung/ groben Undanks in den nächsten drei Jahren dadurch entgehen, wenn ich meinem Bruder jetzt meinerseits einen gleichwertigen Teil einer (anderen) ETW schenke?
Ist juristisch mit meiner neuen Schenkung jeglicher Anspruch meines Bruders / des Sozialamtes/ … , der sich durch seine erste Schenkung vor ca. 7 Jahren ergeben hat, z.B. wg. groben Undanks/Verarmung in den nächsten drei Jahren abgegolten?
Anmerkung: Es ist nicht die Frage, ob solch eine Hin- und her - Schenkerei (für Außenstehende) einen Sinn macht.
Trifft nicht Ihr Problem?
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