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Frage geschrieben am 08.04.2008 08:38:00

Markenverletzung durch Gewinnabsicht?

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 971
Zu meinm Problem:

Person A plant ein neues Internetprojekt. Person A möchte auf dieses Internet Texte zu Modemarken veröffentlichen! In diesem Text steht die Enstehung , was diese Modemarke ausmacht , die Erfolgsgeschichte usw. Keine eigenen Meinungen sondern Fakten!

Das ganze soll sich auf 20 verschiedene Modemarken drehen. Auf jeder Seite mit den Texten über die Modemarke bindet Person A Werbung ein (Googlewerbung). Adsensewerbung (Vergüntung aus den USA via Scheck)

Die Domain besteht nicht aus einen der Markennamen sondern lediglich das Verzeichnis.

www.xxxxxxxxxx.de/namedermodemarke

Zu meinen Fragen:

Gibt es für dieses Vorhaben rechtliche Probleme? Abmahnungen bez. des Markenrechts o.ä.?
Darf Person A das Verzeichnis /markenname nennen?
Muss Person A beim Inhalt irgendetwas berücksichtigen?
Es läuft über ein Gewerbe ... kann man mir Gewinnabsichten mit der Modemarke unterstellen? Sollte ich es lieber sien lassen?



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