Reicht es evtl. aus, wenn ich Menschen-Spezialist mit einem Bindestrich schreiben- um den Markeschut nicht zu verletzen.
Was kostet es eine Marke anzgreifen um sie zu löschen.
Antwort geschrieben am 25.10.2011 13:14:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Otterbach
Günterstalstraße 72, 79100 Freiburg, Tel: 07611506950, Fax: 076115069519
Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 36
Günterstalstraße 72, 79100 Freiburg, Tel: 07611506950, Fax: 076115069519
Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 36
gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund der vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Schutzfähigkeit einer Wortmarke ergibt sich aus § 3 MarkenG. Für die Markenfähigkeit eines Zeichens und die Eintragung als Wortmarke ist der Fantasiegehalt oder das sprachliche Niveau unerheblich (vgl. Marx, 2007, S. 56f.). Es reicht aus, dass eine gewissen Eigentümlichkeit geschaffen wurde, wobei entscheidend ist, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Herkunft der Dienstleistung feststellen und von anderen Dienstleistern unterscheiden können (EuGH MarkenR 2004, 393).
In diesem Zusammenhang dürfte das Wort „Menschenspezialist" schutzfähig sein. Dem Inhaber stehen daher die Rechte aus § 14 MarkenG zu, d.h. Sie dürfen auch eine ähnliche Schreibweise nicht benutzen. U.U. könnte sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG etwas anderes ergeben, wenn Sie das Wort für andere Dienstleistungen verwenden, wie die des Inhabers.
Gegen die Eintragung der Marke kann ein Löschungsantrag beim DPMA gestellt werden. Dieser ist erfolgreich, wenn die Marke gegen absolute Schutzhindernisse verstößt. Die Antragsgebühr vor dem DPMA beträgt € 300,00.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang zur Verfügung und prüfe nach Rücksprache die Erfolgsaussichten eines solchen Löschungsverfahrens.
Bitte beachten Sie noch, dass dies nur eine erste Einschätzung der Rechtslage ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat und verweise bei Unklarheiten oder Rückfragen auf die kostenlose Nachfragefunktion. Gerne können Sie mich auch direkt kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Alexander Otterbach
Rechtsanwalt
_________________________
DR. FLÜGLER & PARTNER
RECHTSANWÄLTE
ALEXANDER OTTERBACH
RECHTSANWALT
GÜNTERSTALSTRASSE 72
79100 FREIBURG
TEL: +49 (761) 15 06 95-0
FAX: +49 (761) 15 06 95-19
WWW.FLUEGLER.COM
OTTERBACH@FLUEGLER.COM
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Otterbach direkt

