Frage geschrieben am 06.11.2009 10:46:12Betreff: Markenrechtsverletzung
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 539
mein Mann schenkte mir vor fast 20 Jahren eine Halskette passend zu einem bereits vorhandenen Armband. Jetzt unmodern, wollte ich es bei Ebay verkaufen. Der Juwelier bezeichnete das Muster damals als altes Cartier Muster. Das schrieb ich in den Text, jedoch explizit mit dem Hinweis, dass ich ausdrücklich darauf hinweise, dass es sich nicht um ein Produkt dieser Firma handelt. Jetzt wurde das Angebot von Ebay gestrichen, weil sich eine Firma über die Markenrechtsverletzung beschwert hat. Da es noch aktiv war, habe ich das Angebot unverzüglich beendet. Ich erwarte nun eine Abmahnung und hohe Forderungen. Was kann ich tun ? Habe ich mich strafbar gemacht, obwohl ich im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen habe ?
MfG














